Baukredit umschulden
Möglichkeiten, Kosten und Ablauf
Baukredit umschulden
Bei der Umschuldung eines Baukredits ersetzt ein Immobiliendarlehen eines neuen Kreditgebers den bisherigen Kredit und übernimmt die weitere Finanzierung der noch offenen Restschuld. Der Wechsel ist vor allem zum Ende der Sollzinsbindung möglich. Ob er sich lohnt, zeigt ein Vergleich der verfügbaren Anschlussmöglichkeiten, bei dem sämtliche Wechselkosten berücksichtigt werden.
Ihre Sollzinsbindung läuft aus, Ihre bisherige Bank hat Ihnen ein Folgeangebot vorgelegt oder Ihr Baukredit besteht bereits seit vielen Jahren? Dann stellt sich die Frage, wie Sie die verbleibende Restschuld weiterfinanzieren möchten.
Seit Abschluss des Kredits können sich Ihre finanziellen Möglichkeiten und Ziele verändert haben. Vielleicht soll die monatliche Rate künftig besser zu Ihrem Budget passen, die Rückzahlung schneller vorangehen oder der Zinssatz länger feststehen. Auch Sondertilgungen und die Möglichkeit, den Tilgungssatz später anzupassen, können für Ihre Planung wichtig sein. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob eine Umschuldung Ihres Baukredits zum vorgesehenen Ablösetermin möglich ist und der Kreditgeberwechsel zu Ihren heutigen Anforderungen passt.
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KVB-Finanz vergleicht als unabhängiger Kreditvermittler Anschlussangebote für Ihre konkrete Restschuld und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung des Kreditgeberwechsels.
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Im Überblick
Umschuldung, Prolongation und Forward-Darlehen im Überblick
Für die Restschuld Ihres Baukredits gibt es zwei grundlegende Anschlussmöglichkeiten: den Wechsel zu einem anderen Kreditgeber in Form einer Umschuldung oder die Fortsetzung bei Ihrer bisherigen Bank. Ein Forward-Darlehen ist keine eigenständige dritte Alternative, sondern ermöglicht es Ihnen, die aktuellen Konditionen für eine spätere Anschlussfinanzierung frühzeitig zu vereinbaren.
Baukredit umschulden: Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Vor einer Umschuldung sollten Sie klären, zu welchem Termin der bestehende Baukredit abgelöst werden kann, welche Restschuld dann noch offen ist und welche Kosten der Kreditgeberwechsel verursacht. Erst wenn diese Eckdaten feststehen, lassen sich der neue Baukredit und eine Fortsetzung bei der bisherigen Bank sinnvoll vergleichen.
| Ihre Ausgangssituation | Möglicher nächster Schritt |
|---|---|
| Ihre Sollzinsbindung endet in absehbarer Zeit | Vergleichen Sie die Anschlussangebote Ihrer bisherigen Bank und anderer Kreditgeber |
| Seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sind mindestens zehn Jahre vergangen | Prüfen Sie, ob Sie das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB nutzen können |
| Ihre Sollzinsbindung läuft noch und Sie möchten den Baukredit vorzeitig ablösen | Prüfen Sie, ob ein Kündigungsrecht besteht, und klären Sie die Bedingungen der Ablösung mit Ihrer bisherigen Bank |
| Ihre Sollzinsbindung endet erst später und Sie möchten die weitere Finanzierung frühzeitig festlegen | Prüfen Sie, ob ein Forward-Darlehen für die spätere Anschlussfinanzierung infrage kommt |
Wann ist die Umschuldung eines Baukredits möglich?
Die Umschuldung eines Baukredits ist vor allem zum Ende der Sollzinsbindung oder zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich. Soll der Baukredit früher abgelöst werden, benötigen Sie ein entsprechendes Kündigungsrecht oder die Zustimmung Ihrer bisherigen Bank.
- Zum Ende der Sollzinsbindung:
Läuft die vereinbarte Sollzinsbindung aus, können Sie die verbleibende Restschuld entweder direkt zurückzahlen oder mit einem neuen Baukredit finanzieren. Haben Sie noch keine neue Zinsvereinbarung getroffen, können Sie nach 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB frühestens zum Ende der Sollzinsbindung mit einer Frist von einem Monat kündigen. - Nach zehn Jahren:
Ein Darlehen mit gebundenem Sollzins können Sie nach 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang ablösen. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Entscheidend dafür ist der Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. Haben Sie später eine neue Vereinbarung über den Sollzins oder die Laufzeit getroffen, kann stattdessen das Datum dieser Vereinbarung für den Fristbeginn maßgeblich sein. - Während der laufenden Sollzinsbindung:
Während der Sollzinsbindung können Sie Ihren Baukredit nicht ohne Weiteres kündigen. Eine vorzeitige Umschuldung ist nur möglich, wenn ein Kündigungsrecht besteht oder Ihre bisherige Bank der Ablösung zustimmt. Ein gesetzliches Kündigungsrecht kann nach 490 Abs. 2 BGB vorliegen, wenn seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens mindestens sechs Monate vergangen sind und ein berechtigtes Interesse besteht – etwa der Verkauf der Immobilie. Ein günstigeres Kreditangebot allein reicht nicht aus. Für die vorzeitige Rückzahlung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wann lohnt sich die Umschuldung eines Baukredits?
Einen Baukredit umzuschulden, kann sich finanziell lohnen, wenn das neue Darlehen einschließlich sämtlicher Wechselkosten günstiger ist als die Fortführung bei Ihrer bisherigen Bank. Darüber hinaus kann die Umschuldung sinnvoll sein, wenn die neue Finanzierung besser zu Ihren Vorstellungen von Monatsrate, Laufzeit, Zinssicherheit und Flexibilität passt.
Vergleichen Sie dafür Angebote mit demselben Finanzierungsbetrag und einem vergleichbaren Tilgungsverlauf. Achten Sie insbesondere auf:
- den effektiven Jahreszins
- die monatliche Rate und Tilgung
- die Dauer der Sollzinsbindung
- die voraussichtliche Gesamtlaufzeit
- die Zinskosten während der Sollzinsbindung
- die Restschuld am Ende der Sollzinsbindung
- Sondertilgungen und mögliche Tilgungssatzwechsel
- einmalige Kosten des Kreditgeberwechsels
Eine niedrigere Monatsrate bedeutet nicht automatisch geringere Gesamtkosten. Beruht sie auf einer niedrigeren Tilgung oder einer längeren Laufzeit, wird der Baukredit langsamer zurückgezahlt und die Zinsbelastung kann steigen.
Welche Kosten können bei der Umschuldung entstehen?
Bei der Umschuldung eines Baukredits können vor allem eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie Kosten für die Übertragung der Grundschuld anfallen. Welche Aufwendungen tatsächlich entstehen, hängt vom Ablösetermin, vom bestehenden Vertrag und von der gewählten Form der Grundschuldübertragung ab.
- Vorfälligkeitsentschädigung:
Eine Vorfälligkeitsentschädigung soll den finanziellen Schaden ausgleichen, der einer Bank durch die vorzeitige Rückzahlung eines fest verzinsten Darlehens entsteht. Wird der Baukredit vor dem vereinbarten Ende der Sollzinsbindung vollständig zurückgezahlt, kann die bisherige Bank eine solche Entschädigung verlangen. Bei einer Ablösung zum regulären Ende der Sollzinsbindung fällt sie nicht an. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen des 502 BGB. - Grundschuld-, Notar- und Grundbuchkosten:
Bei der Umschuldung eines Baukredits kann die bestehende Grundschuld häufig an den neuen Kreditgeber abgetreten werden. Ist eine Abtretung nicht möglich, muss sie gegebenenfalls gelöscht und neu eingetragen werden. Je nach Vorgehensweise entstehen dafür Notar- und Grundbuchkosten. Eine Abtretung ist meist weniger aufwendig als eine Löschung mit anschließender Neueintragung.
Baukredit umschulden und Finanzierung neu gestalten
Wenn Sie Ihren Baukredit umschulden, vereinbaren Sie die Konditionen für die weitere Finanzierung neu. Dazu zählen Monatsrate, Tilgung, Sollzinsbindung und flexible Rückzahlungsoptionen. Eigene Ersparnisse können außerdem den benötigten Darlehensbetrag reduzieren. Da sich diese Entscheidungen gegenseitig beeinflussen und Auswirkungen auf Ihr Monatsbudget, die Rückzahlungsdauer und die gesamten Zinskosten haben, sollten Sie sie gemeinsam betrachten.
Eigenmittel einsetzen und Darlehensbetrag reduzieren
Wenn Sie zum Ablösetermin einen Teil der Restschuld aus eigenen Ersparnissen begleichen können, verringert sich der Betrag, den Sie über den neuen Baukredit finanzieren müssen. Setzen Sie dabei nur so viel Kapital ein, dass eine ausreichende Reserve für laufende und unvorhergesehene Ausgaben sowie notwendige Arbeiten an der Immobilie verbleibt.
Rate und Tilgung an Ihr Budget anpassen
Die Monatsrate bestimmt Ihre regelmäßige finanzielle Belastung. Die Höhe der Tilgung beeinflusst, wie schnell die Restschuld sinkt. Stimmen Sie Rate und Tilgung so aufeinander ab, dass die monatliche Belastung dauerhaft tragbar bleibt und ausreichend Spielraum für Ihre Lebenshaltungskosten, die Instandhaltung der Immobilie und unvorhergesehene Ausgaben lässt.
Laufzeit des neuen Baukredits planen
Mit einer kürzeren Laufzeit zahlen Sie den neuen Baukredit schneller zurück, müssen bei gleicher Darlehenssumme und gleichem Zinssatz jedoch eine höhere Monatsrate einplanen. Da Sie das Darlehen schneller tilgen, sinken die gesamten Zinskosten. Eine längere Laufzeit reduziert die monatliche Belastung, verlängert aber die Rückzahlung und erhöht die Zinskosten.
Dauer der Sollzinsbindung festlegen
Mit der Sollzinsbindung legen Sie fest, wie lange der vereinbarte Zinssatz Ihres neuen Baukredits unverändert bleibt. Eine längere Bindung bietet Ihnen über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit. Bei einer kürzeren Bindung steht früher eine neue Zinsvereinbarung an, sofern der Kredit zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig zurückgezahlt ist. Welche Dauer geeignet ist, hängt von Ihrem Sicherheitsbedürfnis und den angebotenen Konditionen ab.
Sondertilgungen und Tilgungssatzwechsel vereinbaren
Sondertilgungen ermöglichen es Ihnen, zusätzlich zur vereinbarten Monatsrate weitere Beträge zurückzuzahlen und den Baukredit dadurch schneller zu tilgen. Bei einem Tilgungssatzwechsel erhöhen oder verringern Sie die regelmäßige Tilgung. Je nach Vertragsgestaltung verändern sich dadurch auch die Monatsrate und die Rückzahlungsdauer. Prüfen Sie deshalb, bis zu welcher Höhe Sondertilgungen möglich sind und wie häufig sowie in welchem Umfang Sie den Tilgungssatz ändern können.
Umschuldungsmöglichkeiten für Ihren Baukredit prüfen
Übermitteln Sie KVB-Finanz den vorgesehenen Ablösetermin Ihres bestehenden Baukredits, die voraussichtliche Restschuld und Ihre Wünsche für die neue Finanzierung. Auf Grundlage dieser Angaben ermittelt KVB-Finanz Angebote, mit denen Sie Ihren aktuellen Baukredit umschulden können.
Prüft der neue Kreditgeber bei einer Umschuldung meine Kreditwürdigkeit erneut?
Ja. Vor dem Abschluss des neuen Baukredits prüft der Kreditgeber Ihre aktuelle finanzielle Situation. Dabei werden insbesondere Einkommen, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten und weitere wirtschaftliche Umstände berücksichtigt. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 505a BGB und § 505b BGB.
Welche Unterlagen benötige ich für die Umschuldung meines Baukredits?
Typischerweise werden der bestehende Darlehensvertrag, ein aktueller Tilgungsplan oder Restschuldnachweis, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Objektunterlagen wie ein Grundbuchauszug und Grundrisse benötigt. Welche Dokumente im Einzelfall einzureichen sind, legt der jeweilige Kreditgeber fest.
Kann ich mehrere Baukredite gemeinsam umschulden?
Mehrere Baukredite können gegebenenfalls in einer neuen Finanzierung zusammengeführt werden, wenn sie zum vorgesehenen Termin abgelöst werden können und der neue Kreditgeber den gesamten offenen Betrag finanziert. Da Sollzinsbindungen und Kündigungsfristen voneinander abweichen können, muss jeder Darlehensvertrag einzeln geprüft werden.
Kann KVB-Finanz eine Prolongation bei meiner bisherigen Bank vermitteln?
Nein. Eine Prolongation vereinbaren Sie direkt mit Ihrer bisherigen Bank. KVB-Finanz kann für Sie jedoch Finanzierungsmöglichkeiten anderer Kreditgeber ermitteln, die Sie mit dem Prolongationsangebot Ihrer Bank vergleichen können.
Ist die Kreditanfrage bereits verbindlich?
Nein. Mit dem Absenden der Kreditanfrage verpflichten Sie sich nicht zum Abschluss eines neuen Baukredits. Eine vertragliche Bindung entsteht erst, wenn Sie mit einem ausgewählten Kreditgeber einen Darlehensvertrag abschließen.