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Rückmietverkauf: Für die eigene Immobilie Kapital erhalten – lebenslang wohnen bleiben

Eine eigene Wohnimmobilie ist eine hervorragende Altersvorsorge – schließlich müssen Sie sich um Mietzahlungen oder Kündigungen keine Gedanken machen. Neben der örtlichen Gebundenheit gibt es dabei nur einen weiteren entscheidenden Nachteil: Oft steckt ein Großteil des Vermögens in der Immobilie oder Eigentumswohnung und ist nicht frei verfügbar. So bleiben kostspieligere Wünsche unerfüllt oder müssen auf die lange Bank geschoben werden.

Trotzdem entscheiden sich viele Besitzer gegen den Verkauf ihres Eigenheims, aus Angst, auf dem überhitzten Mietmarkt keine langfristige, bezahlbare und gleichwertige Alternative zu finden. Wir kennen jedoch die Lösung: Verkaufen Sie Ihre Immobilie und bleiben Sie zur Miete wohnen. Ein sogenannter Rückmietverkauf macht das möglich. So erhalten Sie direkt die volle Summe aus dem Verkauf Ihrer Immobilie und können, so lange Sie möchten, als Mieter darin weiterleben.

Sie interessieren sich für den Rückmietverkauf? Fragen Sie jetzt unverbindlich bei uns an!

Ihre Vorteile
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Gründe für einen Rückmietverkauf – warum es sich lohnen kann

Das Wort Rückmietverkauf klingt kompliziert, ist jedoch eine einfache Möglichkeit, seinen finanziellen Spielraum zu erweitern, ohne das geliebte Eigenheim ganz aufgeben zu müssen. Der Vertrag bietet dabei sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer zahlreiche Vorteile – ist also ein echtes Win-win-Geschäft.

Durch den Rückmietverkauf erhalten Sie sofort nach dem Verkauf den vollen Preis Ihrer Immobilie. Doch im Gegensatz zu anderen Transaktionsformen müssen Sie nicht die Schlüssel übergeben und ausziehen: Sie können so lange Sie wollen in Ihrem alten Wohneigentum als Mieter weiterleben. Dabei müssen Sie sich lediglich um die Zahlung der vorher fest vereinbarten Miete kümmern: Sämtliche Instandhaltungskosten für die Immobilie übernimmt der neue Eigentümer.

Entfernte Familie

Sie besitzen Wohneigentum, doch Ihre Kinder haben Ihren Lebensmittelpunkt weit entfernt? Mit dem Rückmietverkauf erlangen Sie die nötige Flexibilität, um nah bei Ihrer Familie zu sein, und bewahren sich gleichzeitig Ihre Sicherheit.

Ohne Erben

Sie haben keine Erben und möchten Ihr Leben in vollen Zügen genießen? Der Rückmietverkauf Ihres Wohneigentums beschert Ihnen finanzielle Freiheit, während Sie gleichzeitig in Ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben.

Trennung und Scheidung

Sie möchten nach einer Scheidung weiter in der gemeinsamen Immobilie leben, können Ihren Ex-Partner jedoch nicht ausbezahlen? Durch einen Rückmietverkauf sichern Sie sich lebenslanges Wohnrecht und erhalten die finanziellen Mittel, um die Scheidungskosten zu bezahlen.

Selbstbestimmt leben im Alter

Sie wollen auch im Alter selbstbestimmt in Ihren vier Wänden leben? Ein Rückmietverkauf verschafft Ihnen die finanziellen Möglichkeiten für einen altersgerechten Aus- oder Umbau sowie Pflegeausgaben, während Sie lebenslanges Wohnrecht erhalten.

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Eigene Immobilie mieten: So läuft der Rückmietverkauf mit KVB-Finanz

Als einer der führenden Anbieter für Kreditvergleiche sind wir der richtige Partner, um Sie beim Rückmietverkauf Ihrer Wohnimmobilie zu unterstützen. Dabei steht Ihnen unser Team aus Experten zur Verfügung, um das beste Angebot für Sie zu finden.

Von der Vermittlung der besten Erstangebote bis hin zur Auszahlung der Verkaufssumme: KVB-Finanz kümmert sich von Anfang bis Ende um den gesamten Prozess, steht Ihnen bei Fragen zur Seite und übernimmt die anfallenden Formalitäten.

1 Kontaktaufnahme

Wenn Sie Interesse an einem Rückmietverkauf Ihrer Wohnimmobilie haben, nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns die wichtigsten Daten zu Ihrer Immobilie und der gewünschten Dienstleistung zu übermitteln.

Um den Prozess zu beschleunigen, können Sie bereits im Rahmen der Kontaktaufnahme Angaben zum Baujahr, der Wohnfläche und – bei Einfamilienhäusern – der Grundstücksgröße machen. Auch weitere Informationen, wie die Energieeffizienzklasse und etwaig vorgenommene Sanierungen, sind für die Bewertung der Immobilie hilfreich.

Unser Team bearbeitet Ihre Anfrage und meldet sich zeitnah bei Ihnen, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu erläutern und erste Angebote vorzustellen.

2 Angebote einholen und vergleichen

Zunächst vermitteln unsere Experten Ihnen verschiedene attraktive Angebote. Wenn Sie sich für ein konkretes Angebot interessieren, organisieren wir einen Vor-Ort-Termin, bei dem die finale Bewertung Ihrer Immobilie vorgenommen wird. Im Anschluss daran lassen wir Ihnen das finale Angebot des potenziellen Käufers zukommen.

3 Verkauf und Miete der Immobilie

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, das Angebot anzunehmen, leiten wir den Verkauf in die Wege. Dabei erledigen wir in Ihrem Auftrag sämtliche anfallenden Formalitäten. Nach Abwicklung des Verkaufs wird der volle Kaufpreis schnellstmöglich an Sie ausgezahlt.

Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Eigentümer für die Instandhaltung der Wohnimmobilie zuständig und Sie können Ihre neue Freiheit als Mieter genießen.

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Rückmietverkauf: mit KVB-Finanz die eigene Immobilie mieten

Ganz gleich, ob Sie die Verantwortung als Eigentümer abgeben, mehr Flexibilität erlangen oder einen lang gehegten Traum verwirklichen wollen: Ein Rückmietverkauf mit KVB-Finanz eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten auf ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges Leben.

Als Experten für alle Finanzthemen rund um Immobilen stehen wir Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Wir holen Angebote für Ihren Rückmietverkauf ein und sorgen mit unserem anbieterunabhängigen Vergleich dafür, dass Sie die besten Konditionen erhalten.

Dabei betreuen wir Ihren Rückmietverkauf während des gesamten Prozesses, kümmern uns um Formalitäten und organisieren sämtliche wichtigen Termine – wie die Vor-Ort-Besichtigung.

Sichern Sie sich den Rückmietverkauf Ihrer Wohnimmobilie und profitieren Sie von unserem einzigartigen Service-Angebot: Kontaktieren Sie uns jetzt!

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Tipp

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, welcher Kredit bzw. welche Finanzierung die Richtige ist, lassen Sie sich von den Experten der KVB-Finanz informieren.

FAQ – Rückmietverkauf

Wie kann ich das gebundene Kapital meiner Wohnimmobilie zu Geld machen?

Um das gebundene Kapital Ihrer Wohnimmobilie zu Geld zu machen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Bei einem normalen Verkauf erhalten Sie die vereinbarte Summe und müssen in der Regel bis zu einem festgelegten Zeitpunkt ausziehen.

Beim sogenannten Rückmietverkauf handelt es sich hingegen um eine Sonderform der Immobilientransaktion. Sie erhalten die volle Summe des Verkaufs, gleichzeitig jedoch ein grundbuchlich gesichertes Wohnrecht bis zu Ihrem Lebensende.

So können Sie das Kapital Ihrer Immobilie freisetzen, ohne auf Ihr gewohntes Wohnumfeld verzichten zu müssen.

Wie lang läuft der Mietvertrag beim Rückmietverkauf?

Der Mietvertrag beim Rückmietverkauf ist unbefristet. Da Ihr lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird, können Sie so lange in Ihrer alten Immobilie wohnen, wie Sie möchten. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Käufer ist nicht möglich. Das gilt auch für den Fall, falls die Wohnimmobilie erneut den Eigentümer wechselt.

Kann die Miete nach einem Rückmietverkauf erhöht werden?

Mieterhöhungen nach einem Rückmietverkauf sind in der Regel nur innerhalb des vertraglichen Rahmens zulässig. Wie dieser Rahmen gestaltet ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Viele Anbieter gewähren eine gewisse vertragliche Schutzfrist, während der die Miete nicht erhöht werden darf. Nach Ablauf dieser oft mehrjährigen Zeitspanne kann der neue Eigentümer die Miete im Rahmen der vom Gesetzgeber gesteckten Grenzen anpassen.

In seltenen Fällen können im Rahmen des Rückmietverkaufs auch Mietverträge ausgehandelt werden, bei denen eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist.

Eignet sich meine Immobilie für den Rückmietverkauf?

Für das Modell des Rückmietverkaufs eignen sich alle selbst genutzten Wohnimmobilien. Hierzu zählen Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Auch nicht vollständig abbezahlte Wohnimmobilien kommen für den Rückmietverkauf infrage. Hierbei wird die Restschuld vom Kaufpreis abgezogen und fließt direkt an die Bank.

Wenn Sie erfahren wollen, ob Ihre Immobilie für den Rückmietverkauf infrage kommt, kontaktieren Sie uns!

Was passiert, wenn der Eigentümer beim Rückmietverkauf insolvent ist?

Da Sie den vollständigen Verkaufspreis bei den meisten Anbietern bereits direkt bei Vertragsabschluss ausgezahlt bekommen, besteht für Sie – selbst im Fall einer Insolvenz des neuen Eigentümers – kein Risiko. Rückforderungen sind rechtlich ausgeschlossen. Sollten Sie das Geld nicht erhalten, verbleibt die Immobilie in Ihrem Besitz, da der Kaufvertrag somit hinfällig wird.

Zudem müssen Sie nicht befürchten, dass Sie durch einen erneuten Eigentümerwechsel Ihr Zuhause verlieren. Ihr Wohnrecht ist im Grundbuch vermerkt und durch den Mietvertrag auf Lebenszeit garantiert.

Was ist der Unterschied zwischen Rückmietverkauf, Umkehrhypothek und Leibrente?

Die Begriffe Rückmietverkauf, Umkehrhypothek und Leibrente beziehen sich auf Modelle zur Immobilienverwertung im Alter, die es Menschen ermöglichen, in ihrer Immobilie zu bleiben und gleichzeitig Geld daraus zu generieren.

Beim Rückmietverkauf veräußert der Eigentümer seine Immobilie, kann aber als Mieter mit lebenslangem Wohnrecht darin weiterleben. Die Kaufsumme wird direkt nach Vertragsabschluss vollständig ausgezahlt. Für die Instandhaltung der Immobilie ist ab diesem Zeitpunkt der neue Eigentümer zuständig.

Bei einer Umkehrhypothek erhält der Immobilieneigentümer von einem Kreditgeber ein Darlehen, das durch die Immobilie abgesichert ist. Der Kredit kann entweder in einer Einmalzahlung, als regelmäßige Zahlungen oder als Kreditlinie ausgezahlt werden. Der Eigentümer bleibt in seiner Immobilie wohnen und muss keine monatlichen Rückzahlungen leisten. Nach dem Tod oder im Falle eines Verkaufs der Immobilie wird der Kredit zurückgezahlt.

Bei der Leibrente verkauft der Eigentümer seine Immobilie an einen Käufer und erhält im Gegenzug eine monatliche Rentenzahlung sowie lebenslanges Wohnrecht. Die Höhe der Leibrente richtet sich nach dem Wert der Immobilie und der Lebenserwartung des Verkäufers.

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