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Welche Berufe gehören zum Öffentlichen Dienst?

Der Öffentliche Dienst wird umgangssprachlich auch als Staatsdienst bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich um Anstalten, Stiftungen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt. Zu den Berufen des Öffentlichen Dienstes zählen alle Tätigkeitsfelder von verbeamteten Personen, von Personen, die im öffentlichen Recht beschäftigt sind, und von Tarifbeschäftigten. Lehrer, Polizisten, Richter, Soldaten, etc. arbeiten direkt für den Staat oder das Bundesland und sind somit im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Im Gegensatz dazu zählen alle Angestellten in der freien bzw. Privatwirtschaft oder Selbstständige, also alle, die nicht direkt für den Staat Dienst tun. Diese allgemeine Definition lässt sich viel ausführlicher ausgestalten, denn mit der beruflichen Betätigung im Öffentlich Dienst kommen eine Reihe an Rechten und Pflichten auf jeden Beschäftigen hinzu, die sich von denen anderer Arbeitnehmer unterscheiden.

Rechte und Pflichten bei Berufen im Öffentlichen Dienst

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, auf den treffen etliche Sonderregelungen zu, die alle anderen Arbeitnehmern außerhalb des Staatsdienstes nicht oder nur teilweise betreffen. Beamte und Angestellte sind Vertreter des Staates. Damit gehen besondere Rechte, aber auch Pflichten einher.

  • Das Gehalt
    In allen Berufen des Öffentlichen Dienstes gelten festgelegte Tarifverträge, auch als TVöD abgekürzt, oder TV-L, handelt es sich um einen Tarifvertrag der jeweiligen Bundesländer. Im Gegensatz zu Gehältern in der privaten Wirtschaft ist der Lohn nicht individuelle oder firmenbezogene Verhandlungssache, wobei sich hier häufig die Gehälter entlang der ÖD-Tarife hangeln.
  • Kündigung
    Wer im Öffentlichen Dienst verbeamtet ist, hat neben klar geregelten Gehältern außerdem das Glück, nur schwer gekündigt werden zu können, denn Beamter ist man in der Regel auf Lebzeiten. Ein Beamter kann aus dem Beamtenstatus entlassen werden, wenn schwere Dienstvergehen nachweisbar sind oder wenn die Person zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Angestellte im Öffentlich Dienst genießen ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz, insbesondere bei langer Beschäftigungszeit von 15 Jahren oder mehr beim selben Arbeitgeber, ausgenommen sind auch hier strafbare Handlungen jeglicher Art.

  • Streikberechtigung
    Im Gegenzug zu diesen Vorteilen darf oder sollte zumindest ein Beamter keinen Streik oder Arbeitskampf durchführen. Angestellten des Öffentlichen Dienstes sowie allen außerhalb des öffentlichen Dienstes ist dies dagegen erlaubt.
  • Ruhestand
    Wer in seinen wohlverdienten Ruhestand geht, bezieht Rente oder Pension. Pension ist lediglich Beamten zugedacht, alle anderen – Angestellte im Öffentlichen Dienst sowie alle in der privaten Wirtschaft – bekommen Rente. Die Unterschiede sind gravierend, denn Pensionäre müssen mit wesentlich weniger Einbußen rechnen als Rentner. Das Pensionsniveau liegt im realen Durchschnitt bei 68,1% des letzten Bruttogehaltes. Rentner dagegen erhalten im Schnitt 20 Prozentpunkte weniger von ihrem letzten Bruttogehalt. Warum das so ist? Die Rente ergibt sich aus der Höhe und Dauer der gezahlten Rentenbeitrage während des gesamten Arbeitslebens. Bei Beamten gilt als Bemessungsgrundlage lediglich das Bruttogehalt der letzten beiden Arbeitsjahre.
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Die verschiedenen Berufe im Öffentlichen Dienst

Zu den populärsten Tätigkeitsbereichen im Öffentlichen Dienst zählen:

  • Polizei
  • Lehrer
  • Feuerwehr
  • Zoll
  • Verwaltungsfachangestellte
  • Bundeswehr

Die Reihe an Berufen, die man im Öffentlichen Dienst ausüben kann, ist sehr vielfältig. Über die allgemein bekannten Berufsbilder wie Polizist oder Lehrer hinaus können auch Wissenschaftler oder Ingenieure dem Öffentlichen Dienst angehören, ist beispielsweise eine naturwissenschaftliche Institution mit öffentlichen Mitteln/Geldern getragen.

Wie wird man Arbeitnehmer in einem Beruf des Öffentlichen Dienst?

Wege in den Öffentlichen Dienst und auch zur Verbeamtung gibt es viele. Je nach Schulbildung und Grad der Qualifikation gibt es vier Stufen der Beamtenausbildung – den Einfachen Dienst, den Mittleren Dienst, den Gehobenen Dienst und den Höheren Dienst. Nach der Stufe richtet sich auch die Besoldung, die innerhalb der einzelnen Gruppen nochmals nach beispielsweise Erfahrung und/oder Dienstjahren unterteilt wird. Zum Öffentlichen Dienst gehören verschiedene Berufe in zivilen sowie in militärischen Einrichtungen.

  • Einfacher Dienst
    Für den Einfachen Dienst reicht ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Mit der fortschreitenden Technologisierung schrumpft die Zahl an Berufen in dieser Besoldungsgruppe allerdings rasch. Als Tätigkeiten sind zu nennen: Zollbeamter, Justizwachmeister, verschiedene Empfangstätigkeiten und Amtsgehilfen bei Behörden auf Bundes- bis hin zur Kommunalebene. Bei der Bundeswehr gehören zum Beispiel Matrosen, Flieger oder Gefreite zum Einfachen Dienst.
  • Mittlerer Dienst
    Für den Mittleren Dienst ist mindestens die mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss plus eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung. Im Mittleren Dienst kann man beispielsweise Brandmeister, Krankenpfleger, Polizeioberwachtmeister oder Obergerichtsvollzieher werden. Bei der Bundeswehr fallen die Grade Stabsgefreiter, Unteroffizier, Seekadett, Oberstabsfeldwebel und viele mehr in die Stufe des Mittleren Dienstes.
  • Gehobener Dienst
    Wer eine Laufbahn im Gehobenen Dienst anstrebt, muss mindestens die Fachhochschulreife oder eine Allgemeine Hochschulreife vorweisen können. Im zivilen Bereich finden sich Inspektoren, Kapitäne, Kriminalkommissare, Lehrer, Amtsanwälte und viele weitere. Im militärischen Bereich gehören Leutnants, Seehauptkapitäne und weitere zum Gehobenen Dienst.
  • Höherer Dienst
    Der Höhere Dienst stellt die höchstmögliche Ausbildung im Öffentlichen Dienst dar. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit mindestens einem Master- oder Magisterabschluss bzw. vergleichbare Abschlüsse. Wer diese Laufbahn antritt kann Arzt, Akademischer Rat, Polizeirat, (General-)Konsul, Pfarrer, Rektor, Direktor aller Art werden. Bei der Bundeswehr stehen hier die Berufe des Stabsarztes, des Oberstleutnants, Flottenarztes, Kapitän zur See und weitere offen.

    Wer im Öffentlichen Dienst, insbesondere in Ausbildungsberufen, arbeiten möchte, schlägt in der Regel ab der Bewerbung diesen Weg ein. Doch gerade in Forschungsinstitutionen, Stiftungen und anderen Einrichtungen unter öffentlicher bzw. staatlicher Trägerschaft, sind die Tore in den Öffentlichen Dienst auch Quereinsteigern geöffnet.

Die Entgeltgruppen bei Berufen im Öffentlichen Dienst

Die Besoldung ist im Tarif des Öffentlichen Dienstes (TVöD) ganz klar geregelt und betrifft im Augenblick etwa 2,16 Millionen Beschäftigte und Auszubildende in der BRD. Im Gegensatz zur freien Wirtschaft ist die Besoldung transparent nachvollziehbar. Einerseits hat dies den Vorteil, dass Personen gleicher Entgeltgruppe gleich bezahlt werden, andererseits ist irgendwann die Obergrenze in der Besoldungsstufe erreicht. In der Privatwirtschaft entscheiden vor allem gutes Verhandlungsgeschick, Fähigkeit und weitere Faktoren, wie viel Gehalt auf dem Konto landet. Theoretisch ist hier die Höhe des Gehalts nach oben offen. Beim Öffentlichen Dienst gilt in der Regel die Anzahl der Berufsjahre – je länger in einer Position gearbeitet wird, desto höher ist die Besoldung. Es herrscht also ein kontinuierliches Wachstum des Einkommens innerhalb einer Entgeltgruppe vor. Wer jedoch in eine andere, höhere Entgeltgruppe gelangen möchte, muss aktiv werden, denn dies geschieht nicht von selbst. Durch Zusatzqualifikationen ist es durchaus möglich vom Mittleren in den Gehobenen Dienst zu gelangen. Der TVöD unterteilt sich in zwei Tabellen – der für die Kommunen und derjenigen für Berufe auf Bundesebene. So ist transparent und öffentlich einsehbar, wer wie viel verdient.

Die Eckdaten des TVöD

Die Eckdaten des Tarifes für ÖD-Beschäftigte als Tabelle übersichtlich zusammengefasst:

  • Wochenarbeitszeit: 39h/Woche (Westtarif) – 40h/Woche (Osttarif)
  • Urlaubsanspruch: 30 Tage pro Jahr
  • Kündigungsfristen bis 6 Monate: 2 Wochen zum Monatsende
  • Kündigungsfristen 6-12 Monate: 1 Monat zum Monatsende
  • Kündigungsfristen 1-5 Jahre: 6 Wochen zum Quartalsende
  • Kündigungsfristen 5-8 Jahre: 3 Monate zum Quartalsende
  • Kündigungsfristen 8-10 Jahre: 4 Monate zum Quartalsende
  • Kündigungsfristen 10-12 Jahre: 5 Monate zum Quartalsende
  • Kündigungsfristen 12-15 Jahre: 6 Monate zum Quartalsende
  • Kündigungsfristen nach 15 Jahren + Vollendung des 40. Lebensjahres: Kündigungsschutz
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