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Dank der Steuererklärung – Millionen Deutsche stehen vor Bürokratie-Hürden

KVB-Redaktion vom 26.04.2022

Die Neuberechnung der Grundsteuer ist längst beschlossen und Hausbesitzer müssen sich auf zahlreiche Änderungen einstellen. Es werden von den Finanzämtern vielfältige Unterlagen benötigt, die der Immobilienbesitzer zur Verfügung stellen muss. Stolperfallen werden indes von den Verbänden erwartet.

Der Sommer hält für Hausbesitzer zahlreiche Änderungen bereit. Durch die Neuberechnung der Grundsteuer verlangen die Finanzämter von den Immobilienbesitzern eine Art zweite Steuererklärung. Die Finanzämter benötigen zur Berechnung zahlreiche relevante Daten über das Objekt. Dazu gehören unter anderem das Baujahr, der Bodenrichtwert oder die genaue Wohnfläche der Immobilie. Mitunter lassen sich die von den Ämtern benötigten Unterlagen aber nur sehr schwer beschaffen. Diese Sorge teilen auch die Verbände. Deshalb fordern die Verbände eine Verlängerung der Abgabefristen. Ansonsten könnten Hausbesitzer sehr schnell unter Zeitdruck geraten. Kai Warnecke ist der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund. Er hat dazu eine klare Meinung: „Eigentümer benötigen für die Steuererklärung Daten, die sie in vielen Fällen nicht zur Hand haben.“ Besonders schwierig gestaltet sich die Sachlage für diejenigen, die Grundstück und Haus geerbt haben. Hier fehlen häufig die meisten Unterlagen. Es werden umfangreiche Recherchen notwendig und ohne das nötige Fachwissen wird es für die Hausbesitzer schwierig. Hilfe ist von Steuerberatern und Architekten ebenfalls keine zu erwarten. Zusammen mit dem Bund der Steuerzahler fordert Haus und Grund deshalb eine Verlängerung der Frist. Diese Verlängerung soll drei Monate betragen und somit bis Ende Januar gelten. Bereits vor über zwei Jahren wurde die Reform der Grundsteuer beschlossen. Grund dafür war eine Neuregelung, die vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. Bisher wird der Wert einer Immobilie von den Finanzämtern nämlich auf Grundlage von Daten berechnet, die vollkommen veraltet sind. Deshalb wurde ein neuer Rechenweg beschlossen, der ab 2025 gelten soll. Bevor es jedoch dazu kommt, müssen in Deutschland fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dadurch steht eines der größten Projekte der Nachkriegszeit für die Steuerbehörden auf dem Programm. Die Wichtigkeit der Grundsteuer ist gerade für die Kommunen nicht zu unterschätzen, stellt sie doch eine der bedeutendsten Einnahmequellen dar. Von den kommunalen Steuereinnahmen entfallen etwa 15 Prozent auf die Grundsteuer. Zumindest war das vor der Corona-Krise der Fall. Aus diesen Einnahmen werden beispielsweise die Theater oder die Schwimmbäder bezahlt.

Die Grundsteuer wird in Deutschland von jedem Immobilien- und Grundstücksbesitzer bezahlt. Wer sein Objekt vermietet hat, kann die Grundsteuer auf den Mieter umlegen. Dies geschieht über die Nebenkostenabrechnung. Zumeist geht es bei Wohnungseigentümern dabei um ein paar Hundert Euro pro Jahr. Wer ein großes Haus besitzt, kann schon mal mit vierstelligen Beträgen zur Kasse gebeten werden.

In welchen Bereichen kommt auf die Eigentümer viel Bürokratie zu?

Um die Grundsteuer in Zukunft neu zu berechnen, benötigen die Finanzämter demnächst genaue Angaben zum Gebäude bzw. zum Grundstück. Dazu gehören amtliche Flächen, Flurnummern oder Gemarkungsnummern. Auch Bodenrichtwerte und Wohnflächen müssen angegeben werden. Die Anzahl der benötigten Informationen hängt auch vom entsprechenden Bundesland ab, da je nach Land unterschiedliche Berechnungsmodelle verwendet werden. Doch wann kann man die neue Grundsteuererklärung eigentlich einreichen? Nach bisherigen Plänen soll eine Abgabe nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober möglich sein. Die Übermittlung erfolgt online. Bis auf wenige Ausnahmen wird die Erklärung somit über das Steuerportal Elster abgegeben. Reiner Holznagel ist der Präsident des Steuerzahlerbundes und warnt vor der Neuregelung: „Eigentümern droht hier eine XXL-Bürokratie.“ Er fordert dazu auf, die Haus- und Grundstücksbesitzer zeitnah mit einem Schreiben zu informieren. Dieses sollte eine Hilfestellung und diverse Hinweise zur Erklärung enthalten. Obwohl die Vorbereitung wichtig ist, wollen einige Bundesländer die Hausbesitzer erst im Juni über die neue Grundsteuer aufklären. Dabei sind die Stolperfallen nicht zu unterschätzen. Bodenrichtwerte müssen möglicherweise erst recherchiert werden und Kernsanierungen wirken sich auf das Baujahr aus. Die Wohnfläche von An- und Umbauten an Häusern muss von den Besitzern häufig sogar selbst berechnet werden. Der 1. Januar 2022 ist der Stichtag für alle Angaben. Nachträgliche Veränderungen müssen nicht berücksichtigt werden. Anhand der Daten wird von den Finanzämtern der Grundsteuerwert berechnet. Dieser ist allerdings nur ein Faktor bei der Berechnung. Welchen Betrag Immobilienbesitzer am Ende tatsächlich entrichten müssen, erfahren sie vermutlich erst 2025. Die Hebesätze können von den Gemeinden nämlich angepasst werden. Die Kommunen werden zwar dazu angehalten, das Niveau der Einnahmen auf einem ähnlichen Niveau zu halten, sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

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