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Das ändert sich 2017: Für Hauskäufer und Hausbesitzer!

KVB-Redaktion vom 21.01.2017

Jahr für Jahr, meist zum Jahreswechsel, gibt es neue Regelungen, die uns und unseren Geldbeutel mehr oder weniger betreffen.

Damit Sie als künftiger oder langjähriger Eigenheimbesitzer wissen, was im Neuen Jahr auf Sie zukommt, hier das Wichtigste zusammengefasst:

Jobbedingter Wohnortwechsel

Sollte sich Ihre Gesamtfahrtzeit zur Arbeit täglich um eine Stunde verkürzen, wenn Sie den Wohnort wechseln, akzeptiert das Finanzamt den Umzug steuermindernd.

Die Umzugspauschalen erhöhen sich zum 1.Februar für Verheiratete um 35 Euro auf 1528, für Ledige auf 764 Euro. Jedes Kind oder jede andere Person, die mit im Haushalt lebt, erhält außerdem 337 Euro.

Makler und Verwalter

Wer bisher als Makler oder Wohnungsverwalter gearbeitet hat, brauchte lediglich eine Erlaubnis. Nun sollen diese Berufsgruppen ab Ende des Jahres zusätzlich ihre Sachkenntnis nachweisen.

Zudem müssen sie nach der Gewerbeordnung zunächst beantragen, in diesem Beruf arbeiten zu dürfen.

Bauvertragspflicht

Bauunternehmer sind verpflichtet, vor Vertragsschluss eine detaillierte Baubeschreibung vorzulegen, damit der Käufer eher in der Lage ist, Angebote zu vergleichen.

Außerdem soll sich im Bauvertrag eine verbindliche Angabe finden, wann mit der Fertigstellung des jeweiligen Bauabschnittes zu rechnen ist.

Der Bauherr erhält ein 14-tägiges Widerrufsrecht und darf jederzeit Änderungswünsche durchsetzen. Zudem muss der Bauunternehmer Unterlagen zur Verfügung stellen, die die Einhaltung von Vorschriften belegen oder anzeigen, wo möglicherweise Fördergelder zu beantragen sind.

Weitere Bundesländer schließen sich der Rauchmelderpflicht an

Ab 2017 müssen auch Alt- und Neubauten in NRW und dem Saarland mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In Berlin gilt dies ab 01.01. zumindest für Neubauten.

Mittlerweile haben alle 16 Bundesländer diese Bauvorschrift gesetzlich festgelegt, die Übergangsfristen variieren jedoch. Hier eine Übersicht zur Orientierung:

www.rauchmelderpflicht.net

Höhere Grunderwerbssteuer

Ab 2017 müssen Immobilienkäufer in Thüringen statt der bisherigen 5% des Kaufpreises 6,5% bezahlen.

In den Bundesländern Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein ist dieser Steuersatz schon länger fällig, während Bayern und Sachsen nur 3,5% erheben.

Solarstrom

Die schlechte Nachricht:

Strom aus Windkraft und Sonnenenergie wird teurer. Die Ökostromumlage erhöh sich von 6,35 Cent auf 6,88 Cent je Kilowattstunde.

Auch die Netzentgelte werden steigen. Hier ist es interessant, seinen Anbieter mit anderen zu vergleichen und ggf. mit Sonderkündigungsrecht einen Wechsel zu vollziehen.

Die gute Nachricht:

Eigentümer einer Immobilie mit Photovoltaik-Anlage auf dem Dach können ab 2017 den Strom günstig an Ihre Mieter verkaufen.

Wird der Strom “in unmittelbarer räumlicher Nähe” erzeugt (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016), muss er nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden.

Nutzungsentgelte und Konzessionsabgabe entfallen ab 2017.

Die Aussicht auf günstigere Nebenkosten kann das Mietobjekt für einen potentiellen Mieter interessanter machen.

Heizungsanlagen

Bezirksschornsteinfeger sind von nun an verpflichtet, eine Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsanlagen vorzunehmen und alle noch nicht gekennzeichneten Geräte nach Baujahr zu etikettieren.

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