circle iconKostenfrei anrufen unter 0800 / 59 49 596
Rufen Sie uns an
0800 / 59 49 596
Jetzt anrufen!
Anruf
Schreiben Sie uns
Jetzt unverbindlich anfragen
Jetzt schreiben!
Anfrage

Das ändert sich ab Januar 2023 für Mieter und Eigentümer

KVB-Redaktion vom 16.12.2022

Mieter und Eigentümer müssen sich im Jahr 2023 auf einige Änderungen gefasst machen. Wir klären auf:

Klima-Abgabe

Bislang wird die CO2-Abgabe in erster Linie von Mietern gestemmt. Ab 1. Januar 2023 werden durch das neu beschlossene „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ auch Vermieter in die Pflicht genommen. Um den Kohlendioxid-Ausstoß zu verringern, sollen durch das neue Gesetz Anreize geschaffen werden, ältere Gebäude energetisch zu sanieren und in jeglichen Bereichen Energie zu sparen.

Wohngeld-Reform

Auch die laut Bundesregierung größte Wohngeld-Reform unseres Landes soll ab 1. Januar 2023 greifen. Rund zwei Millionen Haushalte sind dann berechtigt, auf das neue „Wohngeld Plus“ zurückzugreifen. Bis dato werden etwa 600.000 Haushalte durch Wohngeld gefördert. Das Wohngeld verdoppelt sich zudem von 180 Euro im Monat auf 370 Euro.

Laut Experten der Bundesregierung sollen Eigentümerinnen und Eigentümer, sowie Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen das Wohngeld erhalten. Etwa 1,4 Millionen zusätzliche Haushalte sollen durch die Gesetzesänderung ab Januar 2023 Anspruch auf die Unterstützung haben.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben alle Berechtigten mit geringem Einkommen. Dazu zählen:

– Rentner
– Alleinerziehende
– Familien

Gebäudeenergiegesetz

Das Effizienzhaus 55 (EH 55) wird ab 1. Januar 2023 dem gesetzlichen Neubaustandard gleichgesetzt. Der Jahres-Primärenergiebedarf für Kühlung, Lüftung, Warmwasseraufbereitung und Heizung wird dadurch von 75 Prozent (EH 75) auf 55 Prozent (EH 55) reduziert.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Für Sanierungsförderungen gelten ab 1. Januar 2023 neue Gesetze:

Neubauförderung

Ab 1. März 2023 wird im Rahmen der BEG die Förderung von Neubauten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vermutlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als neuer Programmteil „Klimafreundlicher Neubau“ übergehen. Bis dahin wird die Neubauförderung weiterhin in der BEG-NWG und BEG WG geführt.

Gaspreisbremse

Von März 2023 bis April 2024 soll der Gaspreis für private Haushalte auf einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Die Gaspreisbremse gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs und sie gilt für Mieter und Eigentümer. Zudem werden die Beträge zur Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend im März angerechnet.

Strompreisbremse

Genau wie die Gaspreisbremse soll auch die Strompreisbremse vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden auch hier rückwirkend im März angerechnet. Der Strompreis wird auf 40 ct/kWh brutto begrenzt. Darin enthalten sind alle Steuern, Netzentgelte, Umlagen und Abgaben. Die Strompreisbremse gilt für private Verbraucher. Auch Unternehmen im kleineren und mittleren Segment, deren Stromverbrauch die Marke von 30.000 kWh pro Jahr nicht überschreitet profitieren von der Strompreisbremse. Genau wie bei der Gaspreisbremse gilt der Preis auch hier für 80 Prozent des Basisbedarfs aus dem Vorjahr.

Mietspiegel

Übersteigt die Einwohnerzahl einer Stadt die 50.000-Marke, dann sind die Städte dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen einfache Mietspiegel vorliegen. Wenn Kommunen sich dazu entschließen, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, dann wird die Frist bis zum 1. Januar 2024 verlängert.

Jahressteuergesetz

Das Jahressteuergesetz umfasst quer durch das Steuerrecht zahlreiche Einzelregelungen. Dazu gehören unter anderem:

– Die Verbesserung und Fortführung der Homeoffice-Pauschale: Für jeden Tag, an dem Steuerpflichtige ausschließlich zu Hause arbeiten, kann ein Betrag von 5 Euro geltend gemacht werden. Zudem erhöht sich der Maximalbetrag im Jahr 2023 von bisher 600 Euro auf 1000 Euro. Statt 120 Tagen werden künftig 200 Homeoffice-Tage begünstigt.
– Selbst ohne häusliches Arbeitszimmer hat die Regelung Bestand
– Im Wohnungsneubau gibt es verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Für Fertigstellungen ab 1. Juli 2023 wird der AfA-Satz von erhöht. Es erfolgt eine Anpassung von zwei auf drei Prozent.
– Wer sich Photovoltaik-Kleinanlagen zulegt, der kommt in den Genuss eines verbesserten steuerlichen Rahmens. Die Betreiber werden von der Mehrwert- und Einkommenssteuer freigestellt.
– Die Bewertungsgrundlagen für Erbschafts- und Schenkungssteuer werden angepasst. Ab dem 1. Januar 2023 drohen somit höhere Steuern.

Schön, dass Sie uns kennenlernen möchten!

    Anrede*
    Vorname*
    Nachname*
    Strasse & Hausnummer*
    Postleitzahl*
    Ort*
    Sie sind*
    Telefonnummer
    Handynummer*
    E-Mail-Adresse*
    Kreditsumme
    monatliche Rate
    Wunschrate
    Beschäftigungsverhältnis*
    Ihre Nachricht an uns
    Den Hinweis zur Datenverarbeitung habe ich gelesen. *
    * Hierbei handelt es sich um Pflichtfelder.
    Anfrage schließen