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Frühjahrsputz im Aktenschrank? – Ja, aber mit Vorsicht!

KVB-Redaktion vom 29.02.2016

Durchschnittlich sieben Aktenordner mit Verträgen, Rechnungen, Kontoauszügen und anderen wichtigen Dokumenten befinden sich in jedem Haushalt. Fast täglich kommt Neues zum Abheften hinzu. Zeit für einen Frühjahrsputz!

Muss denn wirklich alles aufgehoben werden?

Anders als anderswo sollte man bei der Entsorgung von Papierkram vorsichtig sein. Im Zweifel heißt es lieber aufheben und beim Wegschmeißen bloß nicht übertreiben!

Frühjahrsputz Phase 1 Steuerunterlagen

Für die Steuer muss man einige Dokumente über Jahre aufbewahren, denn das Finanzamt kann lange Zeit Einsicht fordern.

Wer bei seiner Steuererklärung Belege einreicht, kann die entsorgen, wenn der Steuerbescheid eingegangen und auch in Ordnung ist. Wurde die Steuererklärung allerdings online abgegeben, müssen die Belege so lange aufbewahrt werden, bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Selbstständige und Freiberufler haben Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufzuheben. Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt oder die Bilanz festgestellt wurde.

Frühjahrsputz Phase 2 Rentenunterlagen

Noch länger als für die Steuer sollten wichtige Rentenpapiere aufgehoben werden.

Alle Unterlagen, mit denen man Arbeits-, Ausbildungs- und Studienzeiten nachweisen kann, die später für die Rente zählen, sind unbedingt zu archivieren (z.B. Einschreibe- oder Exmatrikulationsbescheinigungen).

Bei Angestellten werden die Arbeitsentgelte vom Arbeitgeber automatisch gemeldet und von der Rentenversicherung gespeichert. Die Krankenkassen und Arbeitsämter melden wiederum Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

Frühjahrsputz Phase 3 Versicherungen

Versicherungen überarbeiten ihre Verträge regelmäßig. Versicherungspolicen unbedingt aufheben, da der Vertragswortlaut zum Zeitpunkt Ihres Eintretens entscheidend ist.

Die Policen können zwar bei Verlust auch erneut angefordert werden, aber das in der Regel nicht umsonst.

Gerade hinsichtlich eines Schadensersatzanspruches durch die Versicherung ist es außerdem wichtig, Rechnungen von größeren Anschaffungen (Elektrogeräte, Schmuck, …) aufzuheben.

Frühjahrsputz Phase 4 Kontoauszüge:

Lieber länger aufheben. Zwar ist auch hier eine Nachforderung möglich, aber meist gegen Gebühr.

Trotzdem nicht ausgebremst? Dann mal ran an die Akten! ?

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