circle iconKostenfrei anrufen unter 0800 / 59 49 596
Rufen Sie uns an
0800 / 59 49 596
Jetzt anrufen!
Anruf
Schreiben Sie uns
Jetzt unverbindlich anfragen
Jetzt schreiben!
Anfrage

Machen Sie Ihr Eigenheim mit der Verrentung zu Geld

KVB-Redaktion vom 25.01.2018

Viele Senioren und Ruheständler in Deutschland stehen vor einem Problem: Sie besitzen zwar Vermögen in Form eines Eigenheims, sind aber dennoch knapp bei Kasse. Die nur geringe Rente reicht kaum für notwendige Reparaturen oder anstehende Nebenkostenzahlungen. Ein Umzug kommt dennoch nur für die wenigsten in Frage. Eine Lösung bietet die Verrentung einer Immobilie zu Lebzeiten: Mit ihr machen Senioren ihr Eigenheim zu Geld – und das, ohne ausziehen zu müssen.

Lebenslanges und uneingeschränktes Nutzungsrecht an einer Immobilie

Mit der Verrentung einer Immobilie verfügen Senioren und Ruheständler über ausreichend Bargeld. Steckt das Ersparte zum Großteil in der Immobilie, kommen sie auf diese Art und Weise noch zu Lebzeiten an einen Teil ihres Vermögens. Hilfreich ist eben dieses Vorgehen auch im Falle von Erbfragen: Machen Senioren ihre Immobilie noch zu Lebzeiten zu Barvermögen, veranlassen sie auf wesentlich unkompliziertere Art und Weise Schenkungen, so beispielsweise an sonst vielleicht benachteiligte Enkelkinder.

Zu beachten gilt hierbei: Damit eine Schenkung nicht unmittelbar ins Erbe hineinfällt, muss sie mindestens zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgt sein. Die Verrentung einer Immobilie ist für eine Vielzahl von Senioren und Ruheständlern die wohl bestmögliche Lösung zur Maximierung ihres Barvermögens. Denn trotz des Verkaufs erhalten sie ein lebenslanges und uneingeschränktes Nutzungsrecht an ihrer Immobilie. Ebendieses Nutzungsrecht, auch bekannt unter dem Begriff des Nießbrauchs, wird notariell in einem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten. Darüber hinaus erfolgt ein Eintrag ebendieses Nießbrauchrechts des Verkäufers im Grundbuch. Auf diese Art und Weise erhält er das Recht eines Verbleibs in der eigenen Immobilie bis zu seinem Lebensende. Selbst im Falle eines Auszugs des Verkäufers bleibt ihm das Recht einer Vermietung der Immobilie an Dritte vorbehalten.

Wichtige rechtliche Auswirkungen der Verrentung

Der Verkauf der Immobilie im Rahmen ihrer Verrentung erfolgt unter Berücksichtigung des Wertes des Nutzungsrechtes bei der Ermittlung des Einmalbetrages. Der Nießbrauchnehmer erhält eine Einmalzahlung. Ebendieses Geld ermöglicht dann wiederum das Bestreiten von Nebenkosten oder Reparaturen im Eigenheim. Senioren und Ruheständler erhalten ausreichend Bargeld für ihre eigenen Bedürfnisse wie ein neues Auto oder eine teure Reise. Eine weitere Möglichkeit sind Schenkungen an sonst vielleicht erbbenachteiligte Familienmitglieder. Doch vor einer Entscheidung zum Schritt der Immobilienverrentung empfiehlt sich unbedingt das Beachten einiger nicht zu unterschätzender Punkte. Dies gilt für Ruheständler mit Kindern ebenso wie für Paare ohne Kinder. Vor dem Verkauf des Eigenheims unverzichtbar ist die möglichst genaue Ermittlung des Marktwerts der Immobilie durch einen unabhängigen Gutachter. Im Anschluss hilft eine gute und ausführliche Beratung bei der Realisierung einer möglichst maßgeschneiderten Lösung. Denn bei der Verrentung sind wichtige rechtliche Auswirkungen zu beachten.

Zur Erlangung eines höheren Lebensstandards

Abschließend sei festgehalten: Die Verrentung eines Eigenheims empfiehlt sich vor allem zur Erlangung eines höheren Lebensstandards. Doch auch für Schenkungen oder Privatinvestitionen lohnt sich die Immobilienverrentung. In ebensolchen Fällen empfiehlt sich die Wahl einer Verrentung mit sofortiger und unmittelbarer Einmalzahlung.

Schön, dass Sie uns kennenlernen möchten!

    Anrede*
    Vorname*
    Nachname*
    Strasse & Hausnummer*
    Postleitzahl*
    Ort*
    Sie sind*
    Telefonnummer
    Handynummer*
    E-Mail-Adresse*
    Kreditsumme
    monatliche Rate
    Wunschrate
    Beschäftigungsverhältnis*
    Ihre Nachricht an uns
    Den Hinweis zur Datenverarbeitung habe ich gelesen. *
    * Hierbei handelt es sich um Pflichtfelder.
    Anfrage schließen