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Was ist ab sofort für Gaskunden wichtig?

KVB-Redaktion vom 16.08.2022

Aufgrund des Ukrainekriegs müssen Erdgas-Kunden bereits deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die Preise für Erdgas sind stark gestiegen und durch die staatliche Umlage wird es in Kürze eine Preiserhöhung für alle Gaskunden geben. Doch wie lange gilt eigentlich diese Umlage und welche Extrakosten kommen auf die Verbraucher zu? Wir haben die Antworten.

Schon beim Einkaufen sind die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs deutlich spürbar. Ähnlich verhält es sich an der Zapfsäule, denn die Preise für Sprit gehen durch die Decke. Durch die gestiegenen Energiepreise müssen Mieter und Hausbesitzer mehr bezahlen, denn die Kosten für Strom und Heizung sind stark angezogen. Die Erdgaskosten haben sich bei vielen Industriebetrieben schon vervielfacht. Die bereits beschlossene Gasumlage verschärft die Situation weiter. Sie tritt ab Oktober in Kraft und erhöht den Gaspreis pro Kilowattstunde um 2,419 Cent.

Wie lange gilt die Gasumlage und was versteht man darunter?

Diese Sonderumlage ist nicht an den Verbrauch gekoppelt und dient zur Entlastung der Gasimporteure. Dazu zählen zum Beispiel Unternehmen wie Uniper. Die Importeure haben aus Russland als Folge des Ukrainekriegs viel weniger Gas erhalten, wie ursprünglich vertraglich festgelegt. Um eine Versorgung der Unternehmen und der Bevölkerung sicherzustellen und die Verträge zu erfüllen, muss das Gas aus anderen Quellen und zu deutlich höheren Preisen bezogen werden. Schließlich sind die Gasimporteure gegenüber Stadtwerken und ihren anderen Kunden zur Lieferung der festgelegten Mengen verpflichtet. Da die Abgabepreise vertraglich festgelegt sind, könnten die Importeure die Mehrkosten bisher nicht an ihre Kunden weitergeben.

Ab Oktober soll sich das ändern. Bis dahin müssen die Mehrkosten noch durch die Importeure getragen werden, ab dann können sie durch die Gasumlage 90 Prozent der gestiegenen Beschaffungskosten weitergeben. Durch die Umlage soll nicht nur Lieferausfällen vorgebeugt werden, auch systemrelevante Importeure sollen vor der Pleite bewahrt werden. Für die Verbraucher wird es also noch einmal teurer, denn die Umlage treibt die Gasrechnungen weiter in die Höhe. Einige Stadtwerke haben den nochmaligen Preisanstieg bereits gegenüber ihren Kunden kommuniziert. Die Gasumlage gilt bis zum März 2024, also genau eineinhalb Jahre.

Wer muss die Gasumlage zahlen?

Nicht nur gasverbrauchende Unternehmen werden zur Kasse gebeten, auch Privathaushalte müssen durch die Umlage mit deutlich höheren Kosten rechnen. Millionen Deutsche sind auf die Versorgung mit Gas angewiesen, denn in Deutschland wird allein die Hälfte aller Wohnungen damit beheizt. Durch nicht nur reine Gasheizungen sind betroffen. Bei Pelletheizungen oder Solarthermen handelt es sich um sogenannte Mischsysteme, die ebenfalls mit Gas ergänzt werden. Die meisten Mieter haben keine personalisierten Gasverträge. Somit dürften sich die Nebenkosten und die damit verbundenen Heizkostenabschläge deutlich erhöhen.

Was heißt das eigentlich für Kunden mit Festverträgen? Diese Situation ist bislang unklar und wird laut Wirtschaftsministerium noch geprüft. Der Verband kommunaler Unternehmen und der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wiesen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) darauf hin, dass bei Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit die beschlossene Preisanpassung bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden kann. Davon sind durchschnittlich rund 25 Prozent des Kleingewerbes und der Haushaltskunden betroffen. Einige Versorger melden hier sogar deutlich höhere Zahlen.

Kann es zu einer Erhöhung der Umlage kommen?

Die Gasumlage beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Diese muss von allen Verbrauchern entrichtet werden. Der Wert ist nicht für den kompletten Zeitraum festgelegt, sondern kann entsprechend der Marktentwicklung nach frühestens drei Monaten angepasst werden.

Mit welchen Extrakosten müssen die Haushalte rechnen?

Die Gaspreise sind drastisch gestiegen und die Familienhaushalte müssen pro Jahr mehrere hundert Euro zusätzlich berappen. Auf Vergleichsportalen wie Check24 und Verivox wurden Modellrechnungen erstellt. Diese zeigen klar auf, welche Kosten auf die Verbraucher durch die beschlossene Umlage zukommen.

Eine Beispielrechnung: Bei einer Wohnfläche von 180 Quadratmetern verbraucht eine vierköpfige Familie circa 20.000 Kilowattstunden. Ohne Mehrwertsteuer betragen die Mehrkosten somit etwa 575 Euro pro Jahr. 518 Euro Mehrkosten werden bei einer Familie mit einem Kind und einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern angesetzt. Hier beträgt der Verbrauch ca. 18.000 Kilowattstunden. Ein Paar ohne Kinder zahlt etwa 345 Euro pro Jahr mehr, wenn der Verbrauch bei 12.000 kWh liegt. Der Single-Haushalt muss bei einem Verbrauch von 5.000 kWh pro Jahr Mehrkosten von etwa 144 Euro stemmen. Diese Berechnungen sind nur Beispiele, spiegeln jedoch den ungefähren Verbrauch wider. Die Werte können natürlich variieren. Je nachdem, welche Dämmung verbaut wurde und wie der tatsächliche Heizbedarf ist. Zudem werden in vielen Haushalten nicht ständig alle Räume beheizt.

Wie wird die Umlage bezahlt?

Auf der Gasrechnung wird die Umlage als Aufschlag erscheinen. Auf den Rechnungen wird sie laut dem Wirtschaftsministerium aber erst mit Zeitverzug sichtbar werden. Im Energiewirtschaftsgesetz gibt es aus Verbraucherschutzgründen eine vier- bis sechswöchige Ankündigungsfrist. Diese müsse eingehalten werden, weswegen die Umlage erst im November bzw. Dezember auf den Rechnungen zu sehen sein wird. Zunächst wird die Höhe der Umlage geschätzt und nachträglich mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet.

Die Abrechnung der Zahlungen erfolgt über mehrere Stufen. Auf monatlichen Antrag werden den Importeuren etwa 90 Prozent der Mehrkosten von Trading Hub Europe erstattet. Das Geld wird von den Endversorgern eingefordert, die die Kosten schließlich auf die Verbraucher umlegen. Importeure wie RWE oder Shell haben jedoch bereits angekündigt, ihre Kunden nicht mit den Mehrkosten zu belasten und die Gasumlage selbst zu bezahlen. Auf eine Antragstellung für Ersatzzahlungen wird somit zunächst verzichtet.

Muss auf die Umlage Mehrwertsteuer bezahlt werden?

Diese Frage kann noch nicht final beantwortet werden. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll die Besteuerung verhindert werden. Rechtlich ist die Situation dagegen schwierig. Im Europarecht sind solche Ausnahmen laut Finanzministerium nicht vorgesehen. Auf EU-Ebene hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) jedoch um eine Ausnahme gebeten. Lindner bat EU-Finanzkommissar Paolo Gentiloni in einem Brief darum, für eine Weile keine Mehrwertsteuer auf staatliche Abgaben im Energiebereich zu erheben. Zusätzlich will Deutschland eine Ausnahme nach Artikel 395 der Mehrwertsteuerrichtlinie beantragen.

Für eine 2-jährige Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas hat sich indes der Bundesverband der deutschen Energie-und Wasserwirtschaft (BDEW) ausgesprochen. In dieser Zeit soll die Abgabe auf den ermäßigten Satz reduziert werden. Dieser liegt derzeit bei sieben Prozent. Entlastungen seien in der aktuellen Situation laut BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae unabdingbar.

Können Betroffene mit Entlastungen rechnen?

Gerade untere Einkommensgruppen werden durch die Gasumlage stark getroffen. Die Bundesregierung hat deshalb angekündigt, diese Gruppen finanziell weiter zu entlasten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) versprach, in dieser Situation niemanden alleine zu lassen. Ein drittes Entlastungspaket wurde durch die Bundesregierung bereits angekündigt. Darin sind unter anderem bei der Einkommenssteuer und beim Wohngeld Hilfen angekündigt. Zu Beginn des kommenden Jahres soll das Wohngeld deutlich erhöht werden. Einkommensschwache Haushalte dürfen sich nach aktueller Planung zudem auf einen dauerhaften Heizkostenzuschuss freuen.

Steigt durch die Maßnahmen die Inflation?

Die Verbraucherpreise werden durch die Gasumlage drastisch beeinflusst. Auf diesen Effekt weisen Ökonomen hin. Nach Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) steigt die Inflation durch die Umlage vermutlich um etwa 1-2 Prozent zusätzlich. Ein entscheidender Faktor ist hierbei die Mehrwertsteuer. Wird auf die Umlage Mehrwertsteuer erhoben, erhöht sich die Inflationsrate noch einmal. Die Schätzungen liegen hier zwischen 0,6 bis zwei Prozentpunkten. Zwischen 0,5 bis 1,7 Prozentpunkten liegt der Inflationseffekt dagegen ohne Mehrwertsteuer.

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