Noch immer schlummert in vielen Menschen der Traum vom Eigenheim, doch die Angst vor dem finanziellen Kollaps trübt die Vorfreude auf die eigenen vier Wände. Welches Baugeld kann ich mir tatsächlich leisten? Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab.
Weniger gesetzliche Rente durch Auszeiten
Der vorläufige Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung zeigt Ihnen jedes Jahr, wie hoch Ihr Anspruch sein wird. Aber diese Zahl stimmt nur, wenn Sie bis dahin durchgehend die vollen Beiträge von Ihrem Gehalt zahlen.
Zeiten für eventuelle Arbeitslosigkeit oder Eltern- und Erziehungszeiten sind nicht berücksichtigt. Auch wenn Sie aus privaten oder betrieblichen Gründen vorübergehend Teilzeit arbeiten, sinkt Ihr Rentenanspruch.
Beispielrechnung für 2 Jahre ohne Beiträge
Sie meinen, eine kleine Auszeit von 2 Jahren macht bei der Rente nicht viel aus? Hier sehen Sie, wie viel weniger Rente Sie für Ihre Gehaltsstufe später bekommen werden.
Bruttogehalt | Monatlicher Rentenanspruch, pro Jahr Erwerbstätigkeit | Monatliche Rentenminderung bei 2 beitragsfreien Jahren |
2.000 Euro | 19,70 Euro | 39,40 Euro weniger Rente |
3.000 Euro | 29,55 Euro | 59,10 Euro weniger Rente |
4.000 Euro | 39,40 Euro | 78,80 Euro weniger Rente |
5.000 Euro | 49,25 Euro | 98,50 Euro weniger Rente |
Berechnet nach dem aktuellen Rentenwert von 30,45 Euro je Entgeltpunkt (West), gültig bis 30.06.17.
Nur 2 Jahre ohne Beiträge können Ihnen als Rentner schnell vierstellige Ausfälle bescheren. Am besten informieren Sie sich frühzeitig bei einer Rentenberatung, wie Sie diese fehlenden Beiträge verbuchen. Oft können Sie mit einer Einmalzahlung den Status herstellen, als hätten Sie ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt und müssen dann keine Einbußen fürchten.
Arbeitslosigkeit wird vorübergehend ausgeglichen
Wenn Sie Arbeitslosengeld I bezogen haben, gleicht der Staat Ihnen diese Ausfallzeit aus. Ihre Beiträge zur Rentenversicherung werden für 80 Prozent Ihres vorigen Bruttoeinkommens weitergezahlt. Für Arbeitslosengeld II gibt es keine Ausgleichszahlung.