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Weniger gesetzliche Rente durch Auszeiten

KVB-Redaktion vom 13.06.2017

Der vorläufige Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung zeigt Ihnen jedes Jahr, wie hoch Ihr Anspruch sein wird. Aber diese Zahl stimmt nur, wenn Sie bis dahin durchgehend die vollen Beiträge von Ihrem Gehalt zahlen.

Zeiten für eventuelle Arbeitslosigkeit oder Eltern- und Erziehungszeiten sind nicht berücksichtigt. Auch wenn Sie aus privaten oder betrieblichen Gründen vorübergehend Teilzeit arbeiten, sinkt Ihr Rentenanspruch.

Beispielrechnung für 2 Jahre ohne Beiträge

Sie meinen, eine kleine Auszeit von 2 Jahren macht bei der Rente nicht viel aus? Hier sehen Sie, wie viel weniger Rente Sie für Ihre Gehaltsstufe später bekommen werden.

Bruttogehalt Monatlicher Rentenanspruch, pro Jahr Erwerbstätigkeit Monatliche Rentenminderung bei 2 beitragsfreien Jahren
2.000 Euro 19,70 Euro 39,40 Euro weniger Rente
3.000 Euro 29,55 Euro 59,10 Euro weniger Rente
4.000 Euro 39,40 Euro 78,80 Euro weniger Rente
5.000 Euro 49,25 Euro 98,50 Euro weniger Rente

Berechnet nach dem aktuellen Rentenwert von 30,45 Euro je Entgeltpunkt (West), gültig bis 30.06.17.

Nur 2 Jahre ohne Beiträge können Ihnen als Rentner schnell vierstellige Ausfälle bescheren. Am besten informieren Sie sich frühzeitig bei einer Rentenberatung, wie Sie diese fehlenden Beiträge verbuchen. Oft können Sie mit einer Einmalzahlung den Status herstellen, als hätten Sie ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt und müssen dann keine Einbußen fürchten.

Arbeitslosigkeit wird vorübergehend ausgeglichen

Wenn Sie Arbeitslosengeld I bezogen haben, gleicht der Staat Ihnen diese Ausfallzeit aus. Ihre Beiträge zur Rentenversicherung werden für 80 Prozent Ihres vorigen Bruttoeinkommens weitergezahlt. Für Arbeitslosengeld II gibt es keine Ausgleichszahlung.

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