Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich ...
Weniger gesetzliche Rente durch Auszeiten
Der vorläufige Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung zeigt Ihnen jedes Jahr, wie hoch Ihr Anspruch sein wird. Aber diese Zahl stimmt nur, wenn Sie bis dahin durchgehend die vollen Beiträge von Ihrem Gehalt zahlen.
Zeiten für eventuelle Arbeitslosigkeit oder Eltern- und Erziehungszeiten sind nicht berücksichtigt. Auch wenn Sie aus privaten oder betrieblichen Gründen vorübergehend Teilzeit arbeiten, sinkt Ihr Rentenanspruch.
Beispielrechnung für 2 Jahre ohne Beiträge
Sie meinen, eine kleine Auszeit von 2 Jahren macht bei der Rente nicht viel aus? Hier sehen Sie, wie viel weniger Rente Sie für Ihre Gehaltsstufe später bekommen werden.
Bruttogehalt | Monatlicher Rentenanspruch, pro Jahr Erwerbstätigkeit | Monatliche Rentenminderung bei 2 beitragsfreien Jahren |
2.000 Euro | 19,70 Euro | 39,40 Euro weniger Rente |
3.000 Euro | 29,55 Euro | 59,10 Euro weniger Rente |
4.000 Euro | 39,40 Euro | 78,80 Euro weniger Rente |
5.000 Euro | 49,25 Euro | 98,50 Euro weniger Rente |
Berechnet nach dem aktuellen Rentenwert von 30,45 Euro je Entgeltpunkt (West), gültig bis 30.06.17.
Nur 2 Jahre ohne Beiträge können Ihnen als Rentner schnell vierstellige Ausfälle bescheren. Am besten informieren Sie sich frühzeitig bei einer Rentenberatung, wie Sie diese fehlenden Beiträge verbuchen. Oft können Sie mit einer Einmalzahlung den Status herstellen, als hätten Sie ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt und müssen dann keine Einbußen fürchten.
Arbeitslosigkeit wird vorübergehend ausgeglichen
Wenn Sie Arbeitslosengeld I bezogen haben, gleicht der Staat Ihnen diese Ausfallzeit aus. Ihre Beiträge zur Rentenversicherung werden für 80 Prozent Ihres vorigen Bruttoeinkommens weitergezahlt. Für Arbeitslosengeld II gibt es keine Ausgleichszahlung.