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Wohn-Riester wird unterschätzt

KVB-Redaktion vom 14.02.2018

Trotz hoher Steuern kann sich eine Immobilienförderung vom Staat lohnen

Der „Wohn-Riester“ sollte eigentlich dazu dienen, Immobiliendarlehen zu tilgen. Inzwischen wird die Riester-Förderung bei reinen Annuitätendarlehen aber kaum noch angeboten. Marc Kloetzel von der KVB GmbH ist der Meinung, dass den Banken der Aufwand dafür inzwischen viel zu hoch ist. Als Alternative wird ein Bausparmodell angeboten, in dem Fördergelder berücksichtigt werden.

Pro Jahr werden maximal 2100 Euro Sparbetrag bzw. Tilgungsleistung gefördert. Wer zum berechtigten Personenkreis gehört, also zum Beispiel in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, darf auf die Riester-Zulagen zurückgreifen. Das Ersparte wird durch die Fördergelder schneller zuteilungsreif und die Schulden werden effektiver getilgt. Seit 2018 wurde die Riester-Zulage pro Person auf 175 Euro erhöht. Pro Kind bleibt es bei 185 oder 300 Euro, je nach Geburtsjahrgang.

Auf die Besteuerung achten

Die nachgelagerte Besteuerung betrifft auch den Wohn-Riester. Die geförderten Beträge werden auf einem Wohnförderkonto dokumentiert und verzinst. Spätestens zu Beginn des 68. Lebensjahres findet eine Auflösung des Kontos statt. Auch wenn das Geld bereits für den Hausbau oder Hauskauf verwendet wurde, wird es erst dann versteuert. Bei einer sofortigen Zahlung werden 30 Prozent Rabatt gewährt, ansonsten muss der Betrag in monatlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr beglichen werden.

Die Bremer Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es sich hier um eine stattliche Summe handeln kann. Bei einem Wohnförderkonto mit 60.000 Euro Guthaben müssten im laufenden Jahr 40.000 Euro versteuert werden. Das entspricht einem Betrag von 6.000 Euro.

Die Verbraucherzentralen sind in Sorge, denn in vielen Fällen wird die Belastung in der Rentenzeit vergessen. Es sollte deshalb unbedingt darauf geachtet werden, die monatliche Rate auch dann zur Seite zu legen, wenn das Darlehen bereits getilgt wurde. Unter dem Strich steht am Ende aber denn ein Plus. So ist die Steuerzahlung im Alter deutlich niedriger, wie die eingesparte Miete.

Die Nutzung der Immobilie

Wer die Förderung der Riester-Verträge in Anspruch nimmt, der muss die Immobilie auch selbst nutzen. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Förderung auf eine andere Wohnung oder ein anderes Haus zu übertragen, die Bedingungen müssen jedoch auch in der Folge eingehalten werden. Ansonsten muss die Förderung möglicherweise zurückgezahlt werden.

Wann lohnt sich Wohn-Riester?

Gerade als Bausparvertrag könnte sich unterm Strich Wohn-Riester lohnen. Dieser Meinung ist Finanzexperte Marc Kloetzel. Dennoch weist er auch auf die Nachteile hin. Die Zinsen für das Guthaben sind nur gering und zudem müssen auch noch Gebühren entrichtet werden.

Das zinsgünstige Bauspardarlehen gewinnt allerdings an Attraktivität, wenn die Hypothekenzinsen in der Zukunft doch noch steigen. Laut Herrn Kloetzel ist Wohn-Riester gerade für diejenigen Menschen interessant, die sich bei ihrer späteren Finanzierung auf Dauer niedrige Zinsen sichern wollen. Im Gegenzug nehmen sie dafür aber auch einen geringen Ansparzins in Kauf. Das Gesamtprodukt bleibt für diesen Personenkreis aber dennoch attraktiv.

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