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Beerdigungskosten: alles, was Sie über die Finanzierung einer Bestattung wissen müssen

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, wollen wir das oft nicht wahrhaben und versinken in unserer Trauer. Dennoch stehen in dieser schweren Zeit einige wichtige Entscheidungen und Aufgaben an. So muss gerade jetzt die Beerdigung organisiert werden. Dabei kommen oft viele Fragen auf – von der Höhe und Zusammensetzung der Bestattungskosten, über die Frage, wer sie trägt, bis zu Finanzierungsmöglichkeiten. Damit Sie auch in dieser schweren Stunde gut informiert sind, haben wir Ihnen das Wichtigste über Beerdigungskosten hier zusammengetragen. Wenn Sie derzeit nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um Ihrem Angehörigen eine würdevolle Bestattung zukommen zu lassen, helfen Ihnen die Experten der KVB-Finanz ebenfalls weiter – mit einem Kredit zu günstigen Konditionen, damit Sie sich in aller Ruhe verabschieden können.

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Allgemeines zu Bestattungskosten

Stirbt ein Angehöriger, gilt es, ihm mit einer würdigen Bestattung die letzte Ehre zu erweisen. Die Bestattung stellt dabei den Obergriff dar, der verschiedene Arten subsummiert. Darunter fällt auch die Beerdigung, bei der der Verstorbene in einem Sarg oder einer Urne in der Erde bestattet wird. Damit grenzt sie sich beispielsweise von der Seebestattung ab.

Die Beisetzung oder das Begräbnis umschreibt dagegen die Handlung, mit der die sterblichen Überreste des Toten an ihre letzte Ruhestätte gelangen.

Und was genau sind die Bestattungskosten?

Genau genommen, macht es einen Unterschied, ob man von Beerdigungskosten oder von Bestattungskosten spricht. Bestattungskosten bezeichnen die Kosten unabhängig von der Bestattungsart oder -form. Beerdigungskosten meinen ausschließlich die Kosten für eine Beerdigung, die sich eigentlich nur auf die Erdbestattung beziehen. Häufig werden jedoch beide Begriffe synonym verwendet.

In Deutschland existiert von Rechtswegen eine Bestattungspflicht, weswegen mit jedem Todesfall Bestattungskosten verbunden sind.

blauer Ordner mit der Aufschrift Bestattungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten

Allgemeine Aussagen zu den Kosten einer Beerdigung oder einer anderen Bestattungsform sind schwer zu treffen, weil sich jedes Begräbnis individuell gestaltet und verschiedenen Einflussfaktoren unterliegt.

Zusammensetzung der Bestattungskosten im Überblick

Bestattungskosten setzen sich aus vielen Einzelposten zusammen:

  • Bestatterleistungen und Urkunden
  • Sarg oder Urne
  • Grabschmuck für die Beisetzung
  • Friedhofsgebühren
  • Todesanzeige und Trauerfeier
  • Steinmetz und Friedhofsgärtner

Den Großteil der Leistungen übernimmt das Bestattungsinstitut. Dazu zählen die Überführung, der Sarg und gegebenenfalls die Urne sowie die Aufbahrung. Der Bestatter ist in dieser Zeit Ihr wichtigster Ansprechpartner und kümmert sich auch um Sie als Angehörigen. Außerdem übernimmt er die Absprache mit Ämtern und Behörden. Der Verwaltungsaufwand in diesem Zusammenhang kommt noch zu den Beerdigungskosten hinzu.

Einen weiteren Posten machen die Kosten für die eigentliche Beerdigung sowie die Friedhofsgebühren aus. Im Rahmen der Trauerfeier ergeben sich zu den Dienstleistungen des Bestatters weitere Fremdleistungen wie die Gebühren für den Totenschein, der Grabschmuck für die Beisetzung, ein potenzieller Trauerredner und gegebenenfalls noch die Rechnung für die Verköstigung während der Feier.

Einflussfaktoren auf die Höhe der Bestattungskosten

Zusammengerechnet bewegen sich die Bestattungskosten zwischen 6.000 und 20.000 Euro. Wie hoch sie im Detail sind, hängt von verschiedenen Aspekten ab.

Bestattungsart

Ein großer Unterschied für die Höhe der Bestattungskosten ergibt sich aus der Bestattungsart.

 

Erdbestattung

Die Sargbestattung ist in der Regel teurer als eine Feuerbestattung.

Feuerbestattung

Bei der Urnenbeisetzung fallen meist weniger Kosten an als bei einer Beerdigung im Sarg.

Seebestattung

Bei der Seebestattung entfallen die Posten für die Grabpflege, den Grabstein sowie die Friedhofsgebühren. Den größten Anteil machen bei dieser Art die Bestattungskosten für die Reederei aus. Bei einer unbegleiteten Bestattung fallen weniger Kosten an als bei einer begleiteten.

Waldbestattung

Eine Waldbestattung kommt Sie meist günstiger als die Beisetzung auf dem Friedhof.

Wiesenbestattung

Bei der Wiesenbestattung handelt es sich um eine anonyme Beerdigung. Kosten für Grabstein und Grabpflege entstehen dadurch nicht.

Ort

Bei den Bestattungskosten zeigen sich regional deutliche Unterschiede. So hängt der Preis für die Grabkosten von der Popularität des Friedhofs sowie der Region oder dem Stadtteil ab, in dem er sich befindet.

Grabart

Auch die Grabart entscheidet über die Höhe der Beerdigungskosten. Die Beisetzung im bereits vorhandenen Familiengrab kommt die Angehörigen günstiger als ein Einzelgrab.

Leistungsumfang

Selbstverständlich hängen die Bestattungskosten von den Leistungen ab, die die Angehörigen beim Bestatter und weiteren Dienstleistern in Anspruch nehmen.

Wer zahlt die Bestattungskosten?

Genau geregelt ist die Zahlungspflicht der Beerdigung in Deutschland in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer, die jedoch nur im Detail Unterschiede aufweisen. Dabei gilt es, zunächst zwischen Bestattungs- und Kostentragungspflicht zu unterscheiden.

Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Sie müssen im Todesfall die Bestattung organisieren. In welcher Reihenfolge die Angehörigen bestattungspflichtig sind, ist genau festgelegt:

  1. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht eingetragene Lebenspartner

Die Kostentragungspflicht obliegt grundsätzlich den Erben. Die haben die Kosten der Beerdigung zu tragen. So ist das Erbe unter anderem für genau diesen Zweck vorgesehen. Die Beerdigungskosten machen dabei einen guten Teil der Nachlassverbindlichkeiten aus. Erbt eine Erbengemeinschaft, muss diese die Bestattung zahlen. Selbst wenn ein oder mehrere Erben die Erbschaft ausschlagen, befreit sie dies nicht von ihrer Kostentragungspflicht als nahe Angehörige des Toten.

Gut zu wissen: Gibt es eine Sterbegeldversicherung, trägt diese die Kosten für die Beerdigung. Bis Ende 2003 gab es zudem Sterbegeld. Dabei handelte es sich um eine Einmalleistung, mit der die gesetzliche Krankenkasse die Bestattungskosten bezuschusste. 2004 wurde das Sterbegeld ersatzlos gestrichen.

geschmücktes Grab
Finanzierungsmöglichkeiten der Bestattungskosten

Um dem Verstorbenen seinen letzten Gang angemessen zu gestalten, fallen mitunter hohe Summen als Bestattungskosten an. Wenn das Erbe dann nicht einmal dazu ausreicht, die Kosten zu decken, stehen die Angehörigen vor großen Schwierigkeiten. Doch für die würdige Bestattung Ihrer Angehörigen gibt es noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

So schwer es auch erscheint, wenn Sie gerade einen Todesfall zu beklagen haben: Finanziell zahlt es sich aus, wenn Sie sich mehrere Angebote von Bestattungsunternehmen einholen und die Leistungen sowie Kosten der Bestatter miteinander vergleichen. Hier können sich allein große Preisunterschiede bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen ergeben.

Wer die Beerdigungskosten mit den eigenen finanziellen Mitteln nicht tragen kann, der kann die Bestattung auch mit einem Kredit finanzieren. Die KVB-Finanz steht Ihnen dabei als unabhängiger Partner zur Seite und vermittelt Ihnen einen Ratenkredit zu guten Konditionen. Damit können Sie dem Verstorbenen einen würdigen Abschied ermöglichen und die Kosten dafür in Raten zurückzahlen, die Ihren finanziellen Verhältnissen entsprechen.

Sarg bei Trauerfeier
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