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Förderprogramme: Unterstützung für Immobilien und Unternehmen

Sie möchten Wohneigentum kaufen, Ihr Haus sanieren oder ein Unternehmen gründen? Dafür wurden zahlreiche Förderprogramme aufgelegt, mit denen Sie Ihre Finanzierungskosten senken oder einen Teil Ihrer Ausgaben durch Zuschüsse decken können. Wichtige Anlaufstellen sind die KfW und das BAFA. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, welcher Förderkredit oder Zuschuss für Ihr Vorhaben infrage kommt und welche zentralen Voraussetzungen dafür gelten.

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Förderkredit oder Zuschuss: Welche Förderarten gibt es?

Förderprogramme unterstützen bestimmte Vorhaben, etwa den Erwerb von Wohneigentum, energetische Sanierungen oder den Aufbau eines Unternehmens. Jedes Programm legt fest, was gefördert wird, wer die Förderung beantragen kann und welche Voraussetzungen dafür gelten.

Ob Sie die erhaltenen Mittel zurückzahlen müssen, hängt von der Förderart ab. Manche Förderprogramme bieten ein Darlehen zu besonderen Konditionen, andere beteiligen sich mit einem Zuschuss an Ihren Kosten. Für Ihre Finanzierungsplanung ist es deshalb wichtig, diese drei Förderarten zu unterscheiden:

Förderart

Wie funktioniert sie?

Förderkredit

Sie erhalten ein zweckgebundenes Darlehen, das Sie mit Zinsen zurückzahlen. Je nach Förderprogramm gelten beispielsweise vergünstigte Zinsen oder tilgungsfreie Anlaufjahre. Während dieser Anfangszeit zahlen Sie nur Zinsen, die Tilgung beginnt später. Ihre Kreditwürdigkeit wird weiterhin geprüft.

Zuschuss

Sie erhalten finanzielle Unterstützung, die an einen bestimmten Förderzweck gebunden ist. Wenn Sie die Förderbedingungen einhalten und die erforderlichen Nachweise erbringen, müssen Sie den Zuschuss grundsätzlich nicht zurückzahlen.

Tilgungszuschuss

Diese Förderung ist an einen Kredit gekoppelt: Nach Erfüllung und Nachweis der Voraussetzungen wird Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen. Dadurch sinkt Ihre Restschuld. Eine gesonderte Auszahlung erhalten Sie nicht.

Prüfen Sie bei einem Förderkredit auch Laufzeit, Zinsbindung, mögliche Bereitstellungszinsen und Sondertilgungsrechte. Erst der Vergleich dieser Konditionen zeigt, wie das Angebot zu Ihrer Finanzierung passt.

Förderprogramme für Privatpersonen: Wohneigentum, Sanierung und Modernisierung

Ein eigenes Zuhause zu kaufen oder an veränderte Bedürfnisse anzupassen, ist für viele Menschen eine größere finanzielle Entscheidung. Als Privatperson können Sie dabei verschiedene Förderprogramme nutzen – sowohl auf dem Weg ins Wohneigentum als auch für Arbeiten an einem Haus oder einer Wohnung, die Ihnen bereits gehören.

Welche Förderprogramme kommen für Ihren Hauskauf infrage? Welche unterstützen eine energetische Sanierung oder einen altersgerechten Umbau? Hier finden Sie passende Angebote für diese Vorhaben.

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Haus oder Wohnung kaufen und bauen

Beim Immobilienerwerb unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten vor allem danach, ob Sie neu bauen oder eine bestehende Immobilie kaufen. Einige Programme richten sich gezielt an Familien mit Kindern, andere stehen einem größeren Kreis von Kaufinteressenten und Bauherren offen.

Förderprogramm Für wen und wofür? Förderung Wichtige Voraussetzungen
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm Für Privatpersonen, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder bauen Förderkredit bis 100.000 Euro je Vorhaben Sie bewohnen die Immobilie selbst. Kinder sind keine Voraussetzung.
KfW 300 – Wohneigentum für Familien – Neubau Für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen oder einen entsprechenden Neubau erstmals kaufen Förderkredit mit einem Höchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro, abhängig von der Kinderzahl und Förderstufe Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt; Einkommensgrenzen und Vorgaben zum vorhandenen Wohneigentum. Die Immobilie wird selbst genutzt und erfüllt die technischen Anforderungen.
KfW 308 – Jung kauft Alt Für Familien und Alleinerziehende, die eine energetisch sanierungsbedürftige Immobilie kaufen Förderkredit für den Erwerb mit einem Höchstbetrag von 140.000 bis 180.000 Euro, abhängig von der Kinderzahl. Die anschließende Sanierung muss gesondert finanziert werden. Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt; Einkommens- und Eigentumsvoraussetzungen sowie Selbstnutzung. Die Immobilie hat die Energieklasse F, G oder H und muss innerhalb von 4,5 Jahren nach KfW-Zusage entsprechend den Förderbedingungen saniert werden.
KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude Für den Bau oder Ersterwerb förderfähiger Neubauten, auch ohne Kinder Förderkredit; Höchstbetrag abhängig von der Förderstufe Das Gebäude erfüllt die vorgeschriebenen technischen Standards. Programm 297 gilt für private Selbstnutzung, Programm 298 unter anderem für die Vermietung.
KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Für den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohnungen mit effizient genutzter Wohnfläche Förderkredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit Anforderungen an die Energieeffizienz, die Flächennutzung und die berechneten Kosten für den Bau und späteren Gebäudebetrieb. Ein niedriger Kaufpreis allein genügt nicht.

Energetisch sanieren und modernisieren

Wenn Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie senken möchten, können Sie einzelne Bauteile erneuern oder das Gebäude umfassend sanieren. Dafür stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. Entscheidend ist, welche Arbeiten Sie planen und welche technischen Anforderungen dabei erfüllt werden. Eine rein optische Renovierung wird durch diese Programme nicht gefördert.

Förderprogramm Für wen und wofür? Förderung Wichtige Voraussetzungen
KfW 261 – Wohngebäude-Kredit Für Eigentümer, die ihre Immobilie zum Effizienzhausstandard sanieren, sowie Käufer von entsprechend frisch saniertem Wohnraum Förderkredit; je nach Effizienzhausstandard und erfüllten Zusatzbedingungen mit Tilgungszuschuss. Der Förderumfang richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der erreichten Förderstufe Das Gebäude erreicht den vorgeschriebenen Standard. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben und bestätigt die Umsetzung.
BAFA – Förderung energetischer Einzelmaßnahmen Für Eigentümer, die beispielsweise das Dach oder die Fassade dämmen, Fenster austauschen oder bestimmte Anlagentechnik verbessern Zuschuss; Höhe abhängig von der Maßnahme und den dafür anrechenbaren Kosten Technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden. Für die Gebäudehülle und bestimmte Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen Für private Eigentümer, die eine förderfähige Heizung einbauen oder ihr Wohngebäude an ein Gebäude- oder Wärmenetz anschließen lassen Zuschuss aus Grundförderung und gegebenenfalls zusätzlichen Boni Bestehendes Wohngebäude und förderfähige Heiztechnik. Für einzelne Boni gelten zusätzliche Bedingungen, etwa zur Selbstnutzung oder zum Einkommen.
KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit Für Eigentümer, die eine bereits bezuschusste energetische Maßnahme finanzieren möchten Förderkredit bis 120.000 Euro je Wohneinheit Eine passende Zuschusszusage der KfW oder ein BAFA-Bewilligungsbescheid liegt vor und ist bei Antragstellung höchstens zwölf Monate alt. Der Zuschuss wurde noch nicht ausgezahlt. Für die zusätzlich vergünstigte Variante 358 gelten Selbstnutzungs- und Einkommensbedingungen.
KfW 270 – Erneuerbare Energien – Standard Für Privatpersonen, die sich beispielsweise eine Photovoltaikanlage oder einen zugehörigen Batteriespeicher anschaffen Förderkredit für bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten Die Anlage erfüllt die Programmvorgaben. Bei einer Photovoltaikanlage müssen Sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen.

Barrieren abbauen und Wohnkomfort verbessern

Schwellen entfernen, Türen verbreitern oder eine bodengleiche Dusche einbauen: Mit solchen Umbauten lässt sich Ihr Zuhause barriereärmer und komfortabler gestalten. Die Förderung ist nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden.

Förderprogramm Für wen und wofür? Förderung Wichtige Voraussetzungen
KfW 159 – Altersgerecht Umbauen Für Eigentümer und Mieter, die Barrieren in Haus oder Wohnung abbauen oder den Einbruchschutz verbessern möchten Förderkredit bis 50.000 Euro je Wohneinheit Die Arbeiten erfüllen die technischen Mindestanforderungen der KfW und werden von einem Fachunternehmen ausgeführt. Eine allgemeine Renovierung ist nicht automatisch förderfähig.
KfW 455-B – Barrierereduzierung Für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden Zuschuss, derzeit nicht zu beantragen: Die Fördermittel sind ausgeschöpft. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen. Ob eine erneute Antragstellung möglich wird, hängt von der Bereitstellung weiterer Bundesmittel ab.

Für Wohneigentum sparen und Altersvorsorge nutzen

Auch beim Ansparen für spätere Wohnvorhaben oder beim Einsatz Ihrer Altersvorsorge für das eigene Zuhause gibt es staatliche Unterstützung. Die Wohnungsbauprämie fördert bestimmte Sparbeiträge. Wohn-Riester ermöglicht es, gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum einzusetzen.

Förderprogramm Für wen und wofür? Förderung Wichtige Voraussetzungen
Wohnungsbauprämie Für Sparer, die beispielsweise mit einem Bausparvertrag Geld für den späteren Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie zurücklegen Zuschuss zu förderfähigen Sparbeiträgen: 10 Prozent, höchstens 70 Euro jährlich beziehungsweise 140 Euro bei zusammen veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern Grundsätzlich ab 16 Jahren; zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro. Das geförderte Guthaben muss für Wohnzwecke verwendet werden; für junge Sparer gelten Ausnahmen.
Wohn-Riester Für Riester-Förderberechtigte, die ihre Altersvorsorge für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen möchten, etwa für den Kauf, den Bau oder die Tilgung eines Immobilienkredits Staatliche Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervorteile auf begünstigte Spar- oder Tilgungsleistungen. Vorhandenes gefördertes Riester-Guthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen für Wohneigentum eingesetzt werden. Persönliche Förderberechtigung und zulässige Verwendung. Die auf dem Wohnförderkonto erfassten Beträge werden später versteuert. Auch die Aufgabe der Selbstnutzung kann steuerliche Folgen haben. Für vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz mit der bisherigen Förderung; ein Wechsel in die neue Förderung ist möglich.

Förderprogramme für Gründung und Unternehmen

Förderprogramme für Unternehmen unterstützen den Start in die Selbstständigkeit, die Entwicklung innovativer Geschäftsideen und Investitionen in bestehende Betriebe. Welche Angebote für Sie infrage kommen, hängt unter anderem von der Unternehmensphase, dem geplanten Vorhaben und den jeweiligen Förderbedingungen ab. Ergänzend stellen wir personenbezogene Förderungen vor, die Gründern und angehenden Selbstständigen zugutekommen können.

Gründung und Selbstständigkeit fördern

In der Gründungsphase fehlen häufig noch regelmäßige Einnahmen. Einstiegsgeld und Gründungszuschuss können den Start aus der Arbeitslosigkeit finanziell erleichtern. Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt hingegen die Vorbereitung innovativer Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Förderprogramm Für wen und wofür? Förderung Wichtige Voraussetzungen
Einstiegsgeld Für Bezieher von Grundsicherungsgeld, die sich hauptberuflich selbstständig machen möchten Monatlicher Zuschuss für höchstens 24 Monate. Höhe und Dauer werden individuell festgelegt Persönliche Eignung und Aussicht, durch die Selbstständigkeit den Leistungsbezug zu überwinden. Vor Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit beim Jobcenter beantragen. Kein Rechtsanspruch.
Gründungszuschuss Für Bezieher von Arbeitslosengeld, die durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden; zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung Zuschuss für sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro monatlich. Auf gesonderten Antrag sind weitere neun Monate mit jeweils 300 Euro möglich. Zu Beginn der Selbstständigkeit grundsätzlich mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld; persönliche Eignung und Bestätigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Kein Rechtsanspruch.
EXIST-Gründungsstipendium Für Studierende, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler, die eine innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Gründung vorbereiten Zuschussförderung für zwölf Monate: Stipendium von 1.000 bis 3.000 Euro monatlich je Person, abhängig von der Qualifikation; zusätzlich Mittel für Sachausgaben und Coaching Innovative Geschäftsidee mit erkennbarem Alleinstellungsmerkmal und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Vorgaben zum Hochschulbezug, zum Studienfortschritt beziehungsweise Abschlusszeitpunkt und zur Teamzusammensetzung. Antragstellung über eine Hochschule oder Forschungseinrichtung.

Forschungsbasierte Gründungen fördern

Für besonders anspruchsvolle technologieorientierte Gründungen ergänzt EXIST-Forschungstransfer das EXIST-Gründungsstipendium. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, bei denen vor dem Markteintritt noch umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sind.

Förderprogramm Für wen und wofür? Förderung Wichtige Voraussetzungen
EXIST-Forschungstransfer Für Forschungsteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie daraus entstehende technologieorientierte Unternehmen; zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung ihrer Forschungsergebnisse Zuschüsse in zwei Förderphasen: Phase I unterstützt Entwicklungsarbeiten und die Vorbereitung der Gründung durch die Förderung von Personalausgaben sowie projektbezogenen Sachausgaben, Letztere in der Regel bis 250.000 Euro. Phase II unterstützt das gegründete Unternehmen bei weiteren Entwicklungsarbeiten bis zum vermarktungsfähigen Produkt und bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit – mit bis zu 180.000 Euro, höchstens 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Wissenschaftliche Vorarbeiten, technisch anspruchsvolles Vorhaben und wirtschaftliche Erfolgsaussichten. Phase I wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung, Phase II durch das Unternehmen beantragt. In Phase II ist ein Eigenanteil erforderlich. Zuständig ist der Projektträger Jülich.

Berufliche Aufstiegsfortbildung fördern

Eine berufliche Fortbildung kann Sie für Führungsaufgaben qualifizieren oder auf eine Selbstständigkeit vorbereiten. Eine spätere Unternehmensgründung ist dafür nicht erforderlich.

Förderprogramm Für wen und wofür? Förderung Wichtige Voraussetzungen
Aufstiegs-BAföG Für Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit oder Teilzeit, beispielsweise zum Meister, Techniker oder Fachwirt Zuschuss und optionaler Förderkredit: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis insgesamt 15.000 Euro berücksichtigt – davon 50 Prozent als Zuschuss, für den Rest kann ein KfW-Darlehen beantragt werden. Bei Vollzeitfortbildungen ist zusätzlich ein Zuschuss zum Lebensunterhalt möglich. Förderfähiger Fortbildungsabschluss und Einhaltung der persönlichen sowie zeitlichen Voraussetzungen. Für den Unterhaltsbeitrag werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Antrag bei der zuständigen AFBG-Förderstelle, auch über AFBG Digital möglich; das Darlehen wird gesondert mit der KfW vereinbart.

Förderkredite für Gründung und Unternehmen

Ob Sie einen Betrieb gründen, übernehmen oder erweitern möchten: Ein Förderkredit kann Investitionen und laufende Ausgaben finanzieren.

Förderprogramm Für wen und wofür? Förderung Wichtige Voraussetzungen
ERP-Gründerkredit – StartGeld 067 Für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen beim Aufbau oder bei der Übernahme eines Betriebs; für Investitionen und laufende Kosten, etwa Ausstattung, Mieten oder Personal Förderkredit bis 200.000 Euro je Antragsteller, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos des Finanzierungspartners. Gründung oder höchstens fünf Jahre Geschäftstätigkeit; Unternehmenssitz und Investitionsort in Deutschland. Eigenkapital ist nicht zwingend erforderlich. Antrag über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner.
ERP-Förderkredit KMU 365/366 Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler; für Investitionen, laufende betriebliche Kosten, Warenlager, Gründungen und Unternehmensübernahmen Förderkredit bis 25 Millionen Euro je Vorhaben. Bei Variante 366 mit 50 Prozent Risikoübernahme sind Betriebsmittel sowie Material- und Warenlager auf 7,5 Millionen Euro begrenzt. Einhaltung der KMU-Größenkriterien. Für Variante 366 sind zwei Jahresabschlüsse erforderlich; Variante 365 kommt auch für Gründungen infrage. Antrag vor Vorhabenbeginn über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner.

Die Risikoübernahme der KfW entlastet die finanzierende Bank. Als Kreditnehmer bleiben Sie zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens verpflichtet.

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Tipp

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, welche Förderprogramme für Sie passen können, nutzen Sie die Möglichkeit sich bei einem Kreditexperten der KVB-Finanz zu informieren.

Vom passenden Förderprogramm zum Antrag: So gehen Sie vor

Haben Sie ein passendes Förderprogramm gefunden, gilt es, die Voraussetzungen zu prüfen und die Förderung in Ihre Finanzierung einzuplanen. Die folgenden fünf Schritte helfen Ihnen, Antragstellung, Vertragsabschlüsse und Umsetzung in der richtigen Reihenfolge vorzubereiten.

Häufige Fragen zu Förderprogrammen

Was ist ein Förderprogramm?

Ein Förderprogramm ist ein Angebot zur gezielten Unterstützung bestimmter Vorhaben oder Zielgruppen. Öffentliche Förderprogramme stellen dafür beispielsweise Förderkredite oder Zuschüsse bereit. Sie legen fest, wer die Unterstützung erhalten kann, was gefördert wird und welche Voraussetzungen gelten.

Kann ich mehrere Förderprogramme für dasselbe Vorhaben kombinieren?

Ja, sofern die jeweiligen Förderbedingungen das zulassen. Beispielsweise lässt sich das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 mit der Neubauförderung für Familien 300 kombinieren. Andere Programme schließen eine Kombination aus oder setzen Fördergrenzen. Entscheidend ist, welche Mittel Sie gemeinsam für welche Kosten nutzen dürfen.

Kann ich einen Förderkredit ohne Eigenkapital erhalten?

Ja, bei bestimmten Programmen ist kein Eigenkapital vorgeschrieben – etwa beim ERP-Gründerkredit StartGeld. Die finanzierende Bank prüft dennoch, ob Ihr Vorhaben ohne eigene Mittel finanzierbar ist und welche Sicherheiten Sie benötigen.

Warum kann ein Förderkredit trotz erfüllter Förderbedingungen abgelehnt werden?

Ein förderfähiges Vorhaben allein reicht für eine Kreditzusage nicht aus. Die Bank prüft auch Ihre Kreditwürdigkeit und die verfügbaren Sicherheiten. Hält sie die Rückzahlung nicht für ausreichend gesichert, kann sie die Finanzierung ablehnen. Eine Risikoübernahme durch die KfW garantiert keine Zusage.

Kann ich einen Förderkredit vorzeitig zurückzahlen?

Das richtet sich nach dem Programm und Ihrem Kreditvertrag. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist während der Zinsbindung eine vollständige vorzeitige Rückzahlung gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind dort ausgeschlossen.

Wann muss ich einen Zuschuss zurückzahlen?

Ein Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn Sie Förderbedingungen nicht einhalten oder Voraussetzungen nachträglich entfallen. Gründe können eine zweckwidrige Verwendung der Mittel oder fehlende vorgeschriebene Nachweise sein. Ob eine teilweise oder vollständige Rückzahlung erforderlich ist, hängt von den Förderbedingungen und Ihrer Zuschusszusage beziehungsweise Ihrem Bewilligungsbescheid ab.

1.
1.Vorhaben und Kosten konkretisieren

Erfassen Sie die geplanten Maßnahmen, den Zeitplan und die Gesamtkosten. Dazu gehören auch Nebenkosten, notwendige Folgearbeiten und bei Unternehmen der laufende Finanzbedarf.

2.
2.Förderbedingungen abgleichen

Prüfen Sie, ob Sie und Ihr Vorhaben die Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllen. Klären Sie frühzeitig, welche Unterlagen und fachlichen Nachweise Sie benötigen – etwa eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihrer Gründung.

3.
3.Finanzierung und Auszahlung abstimmen

Stellen Sie Eigenmittel, Förderkredite, Zuschüsse und ergänzende Darlehen zusammen. Beachten Sie die Regeln zur Kombination mehrerer Förderungen. Wird ein Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt, müssen Sie die Kosten zunächst anderweitig decken können.

4.
4.Antrag und Vertragsabschlüsse koordinieren

KfW-Förderkredite beantragen Sie in der Regel über eine Bank oder Sparkasse. Wir von der KVB-Finanz können Sie als Finanzvermittler dabei unterstützen und die Antragstellung über die finanzierende Bank abwickeln. KfW- und BAFA-Zuschüsse beantragen Sie direkt bei der jeweiligen Förderstelle. Für andere Programme nutzen Sie die genannten Anlaufstellen. Klären Sie vor einer verbindlichen Beauftragung oder Vertragsunterzeichnung, ob Sie zunächst den Antrag stellen oder die Förderzusage abwarten müssen und welche Ausnahmen das Programm zulässt.

5.
5.Vorhaben umsetzen und Förderung abrufen

Beachten Sie die bewilligten Maßnahmen sowie die Umsetzungs- und Abruffristen. Reichen Sie die geforderten Rechnungen, Zahlungsbelege und Fachnachweise ein. Eine Förderzusage führt nicht automatisch zur Auszahlung. Je nach Programm ist ein gesonderter Abruf oder Auszahlungsantrag nötig.

Frühere Förderprogramme im Überblick

Einige bekannte Förderprogramme wurden eingestellt oder durch neue Angebote abgelöst. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, bei welchen Programmen keine Neuanträge mehr möglich sind und welche heutigen Fördermöglichkeiten stattdessen infrage kommen. Für bereits bewilligte Förderungen gelten weiterhin die Bedingungen der jeweiligen Zusage.

Früheres Förderprogramm Was wurde gefördert? Status Heutige Fördermöglichkeiten
KfW 151/152 – Energieeffizient Sanieren Energetische Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen sowie der Kauf entsprechend sanierten Wohnraums Keine Neuanträge mehr möglich KfW 261 für umfassende Sanierungen; BAFA-Zuschüsse, KfW-Heizungsförderung und ergänzende Förderkredite für einzelne Maßnahmen
KfW 153 – Energieeffizient Bauen Bau und Ersterwerb energieeffizienter Wohngebäude Keine Neuanträge mehr möglich Neubauförderungen wie KfW 297/298, KfW 296 oder KfW 300, jeweils mit eigenen Voraussetzungen
KfW 424 – Baukindergeld Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums für Familien und Alleinerziehende mit Kindern Keine Neuanträge mehr möglich; Zahlungen aus bestehenden Zusagen können weiterlaufen KfW 300 für den Neubau beziehungsweise Ersterwerb und KfW 308 für sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien; beide als Förderkredit statt als Zuschuss
ERP-Gründerkredit – Universell Investitionen und Betriebsmittel für Gründungen, junge Unternehmen und Unternehmensnachfolgen Keine Neuanträge mehr möglich ERP-Förderkredit KMU 365/366; für kleinere Gründungsfinanzierungen gegebenenfalls StartGeld 067
KfW-Unternehmerkredit 037/047 Investitionen und Betriebsmittel etablierter Unternehmen und Freiberufler Keine Neuanträge mehr möglich ERP-Förderkredit KMU 365/366 für kleine und mittlere Unternehmen; gesonderte KfW-Angebote für größere Unternehmen
Früheres BAFA-Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpen, Biomasse- und Solarthermieanlagen In dieser Form beendet und in die Bundesförderung für effiziente Gebäude überführt KfW 458 für den Heizungstausch privater Eigentümer; BAFA-Förderung im Rahmen der BEG für weitere energetische Einzelmaßnahmen

Förderung und Finanzierung gemeinsam planen

Ein passendes Förderprogramm kann Sie finanziell entlasten. Entscheidend ist jedoch, wie Sie Ihr gesamtes Vorhaben finanzieren: Welchen Anteil decken Eigenmittel und Fördermittel ab? Welcher zusätzliche Kreditbetrag ist erforderlich, und welche monatliche Rate können Sie langfristig tragen?

Wir von der KVB-Finanz unterstützen Sie dabei, eine passende Finanzierung für Ihr Immobilien- oder Unternehmensvorhaben zu finden. Teilen Sie uns mit, was Sie planen, wo Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten und mit welchen Kosten Sie rechnen. Angaben zu Ihren Eigenmitteln und bereits bewilligten Förderungen helfen uns, Ihren Finanzierungsbedarf einzuordnen.

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